Um den Beitrag von nachhaltigen Biokraftstoffen auf das Ziel der Nutzung erneuerbarer Energien die  Belgien durch die Richtlinie 2009/28/EG zugeordnet wird  zu berechnen müssen Lose von Biokraftstoffen die in Verkehr gebracht und deren Haltbarkeitseigenschaften in einer Datenbank registriert werden.

Konkret ermöglicht diese Datenbank:

• Den Wirtschaftsakteuren, die in der Erzeugung und Einfuhr von Biokraftstoffen zu registrieren (Online account erstellen)
Dank der Datenbank können Wirtschaftsakteuren, die in der Erzeugung und Einfuhr von Biokraftstoffen bei der Beimischung von Biokraftstoffen zu fossilen Brennstoffen tätig sind und die an das Reduzierungsziel der CO2-Intensität der fossilen Brennstoffe mitwirken, sich bekannt machen.

• Lieferungen und Partitionen aufstelle
Lieferungen von Biokraftstoff registrieren und Partitionen für die Raffinerien und Importeure von Erdölprodukten (vornehmlich Benzin und Diesel) schaffen.

• den Nachweis für die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien zu erbringen,
Nur Biokraftstoffe, die den Nachhaltigkeitskriterien des Artikel 5 des Königl. Erlasses vom 26.11.2011 entsprechen , können im Rahmen der Beimengungsverpflichtung für die Mindestanteile nachhaltiger Biokraftstoffe in fossilen Kraftstoffen, die jährlich auf den Markt gebracht werden, verrechnet werden.

Wenn Sie Lieferungen von Biokraftstoff eintragen, die diese Kriterien nicht erfüllen, geben Sie es bitte bei der Registrierung an.

In der Praxis

Link zur Datenbank : www.product-declaration.be.
Diese Anwendung funktioniert nur mit dem Webbrowser : MOZILLA IREFOX.
Fûr mehr information siehe das Handbuch (besteht nur auf English) oder nehmenSie Kontakt mut uns auf per email : biofuel@milieu.belgie.be.