Der Föderale Öffentliche Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt möchte die nachhaltige Herstellung und den nachhaltigen Verbrauch anregen und führt deshalb Bedingungen zum Inverkehrbringen von Produkten ein. Diese Bedingungen sind im Gesetz Produktnormen festgehalten (Gesetz vom 21. Dezember 1998 über Produktnormen zur Förderung umweltverträglicher Produktions- und Konsummuster und zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit).

Für Bauprodukte wurden 2008 zwei Maßnahmen getroffen, die auf Beratungen und Untersuchungen beruhen.
- Als erstes streben wir gesunde Innenräume an, indem wir die Ursachen an der Wurzel bekämpfen. Dazu entwerfen wir sensibilisierende Konzepte und bereiten die Gesetzgebung vor, u.a. bezüglich der Schadstoffe in Bodenbelägen, und wir nehmen aktiv an den regionalen und europäischen Initiativen teil.
- Zweitens möchten wir, dass die globalen Umweltauswirkungen des gesamten Lebenszyklus aller Produkte, die auf den Markt gebracht werden, bekannt sind. Deshalb unterstützen wir die Entwicklung der Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs), indem wir einen rechtlichen Rahmen schaffen, eine föderale Datenbank einrichten und an regionalen und europäischen Initiativen teilnehmen.

Außerdem untersuchen wir die Umweltauswirkungen verschiedener Dämmstoffe und beteiligen uns aktiv an zwei Aspekten der Bauproduktverordnung, und zwar „Hygiene, Gesundheit und Umwelt“ und „nachhaltiger Gebrauch von natürlichen Ressourcen“.