Sind Sie Holzeinführer und möchten Sie das FLEGT- oder CITES-Genehmigungs- und Kontrollsystem anwenden? So sollten Sie vorgehen.

Kontext der FLEGT-Verordnung


Einführer oder deren Vertreter, die in Belgien vom dem FLEGT-Genehmigungssystem erfasstes Holz in den zollrechtlich freien Verkehr stellen möchten (vgl. Anhänge der Verordnung 2005-2173), müssen vorab die FLEGT-Genehmigungen für ihre Ladungen bei den zuständigen Stellen anmelden, um sie anerkennen zu lassen (Art. 6 der Verordnung 2008-1024).

Diese Anmeldung an die DG Umwelt, die die zuständige Stelle in Belgien ist, erfolgt durch Nutzung der Online-Anwendung FLEGIT im TRACES-Datenbanksystem der europäischen Kommission.

Die Genehmigung selbst wird vom Exporteur im Exportland (beim dazu zuständigen Behörde im  Partnerland) beantragt. Kontrollieren Sie bei Ihrem Exporteur, ob die richtigen Warencodes und Mengen auf der Genehmigung erwähnt sind!
 

Zugang zur Datenbank FLEGIT

Link zur  Datenbank FLEGIT: https://webgate.ec.europa.eu/tracesnt/login

Auf dieser Website finden Sie auch eine Anleitung: https://webgate.ec.europa.eu/cfcas3/tracesnt-webhelp/Content/I_FLEGT/Intro.htm.


Wie müssen Sie eine FLEGT-Genehmigung einreichen?

1. Schritt: Konto erstellen in TRACES.
Jeder Unternehmer, der eine Genehmigung einreichen will (Einführer, aber auch z.B. Zollagenten / Spediteure, die an ihrer Stelle handeln)  muss zunächst ein Konto in der Anwendung TRACES einrichten und eine Rolle des Einführers in der FLEGIT-Anwendung beantragen.

We verwijzen hiervoor naar de FLEGIT-handleiding op de website van TRACES.  Uw rol als importeur moet u laten goedkeuren door de bevoegde autoriteit van het land waar uw bedrijf is gevestigd.

 2. Schritt: Registrieren Ihrer FLEGT-Genehmigungen und Beantragung einer Kontrolle bei der zuständigen Behörde.
Der Unternehmer gibt die Informationen seiner FLEGT-Genehmigung, die die Produkte deckt, die er in Belgien frei handeln möchte, in die Anwendung FLEGIT ein.

Auch hier sollten Sie die FLEGIT-Anleitung auf der TRACES-Website konsultieren.

Darüber hinaus müssen Sie einige praktische Leitlinien beachten:

  • Im Rahmen eines FLEGT-Antrags müssen Sie jedes Mal eine elektronische Version (Scan) der Originalgenehmigung in FLEGIT heraufladen, inklusive eventueller Anlagen. Dies ist z.B. in Feld 2 möglich. Ein PDF-Dokument wird bevorzugt.  Eine separate Abbildung der Unterschrift/des Stempels ist nicht erforderlich, unter der Voraussetzung, dass die Unterschrift /der Stempel gut leserlich ist. Wenn es nicht möglich ist, die Abbildungen heraufzuladen, schicken Sie den Scan per Email flegt@health.fgov.be. Achtung: Die Validierung geschieht nur, wenn wir den vollständige Scan erhalten haben. Eine Papierversion ist nicht erforderlich.
  • Wenn die Mengen und/oder die Warencodes auf der Genehmigung nicht der Ladung entsprechen, finden Sie hier (in FR / NL / EN) das zu befolgende Verfahren. 

3. Schritt: Kontrollergebnis.
Nachdem die zuständige Behörde ihre Kontrolle durchgeführt hat, wird der Unternehmer per E-Mail automatisch über das Ergebnis informiert.

Wenn das Ergebnis eine Validierung ist, kann die Zollbehörde die Waren (nach einer eventuellen zusätzlichen Kontrolle) für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zulassen.  Die Zollbehörde kann das Ergebnis in FLEGIT konsultieren und fügt die Zollabfertigungsinformationen und das Ergebnis eventueller zusätzlicher Kontrollen hinzu. 

In Feld 44 des Einheitspapiers (SAD), auf dem die Zollanmeldung für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr erfolgt, ist die Nummer der FLEGT-Genehmigung anzugeben. Für FLEGT-Genehmigungen ist der Code C690 auszuwählen; außerdem ist die Nummer der für die Ladung erteilten Genehmigung anzugeben.

Die FLEGT Leitlinien sind für die Zollbehörde und die zuständigen Behörden bestimmt, aber enthalten auch nützliche Informationen für Unternehmen.

Kontakt: E-Mail:  flegt@health.fgov.be