Belgien ist ein Staat mit komplexen institutionellen Mechanismen.

In diesem Land teilen sich der Föderalstaat und die Regionen die Umweltkompetenzen. So arbeitet der Föderalstaat - die GD Umwelt - an Themen, für die er die alleinige Zuständigkeit hat. Wenn es um die kohärente Umsetzung bestimmter Themen geht, arbeitet der Föderalstaat mit den Regionen zusammen.

In Belgien sind Absprachen von entscheidender Bedeutung, wenn Umweltfragen konsequent behandelt werden sollen.  Die Interministerielle Konferenz „Umwelt“ (IKU) wurde eingerichtet, sodass die zuständigen Mitglieder der Regional-, Gemeinschafts- und Föderalregierungen Entscheidungen in Bezug auf Umweltfragen gemeinsam treffen. 

Zahlreiche Umweltprobleme überschreiten nationale Grenzen. Bis zu 80 % der nationalen Umweltpolitik hat einen europäischen oder internationalen Ursprung. Aufgrund der belgischen Zuständigkeitsverteilung in Umweltfragen ist es wichtig, dass die verschiedenen zuständigen Instanzen zusammenarbeiten und auf internationaler Ebene mit einer Stimme sprechen. Daher is der Föderalstaat ist außerdem zuständig für die Koordinierung der internationalen Umweltpolitik in Zusammenarbeit mit den Regionen. Er spielt somit eine wichtige zentrale Rolle: Er sammelt und ordnet die Standpunkte der öffentlichen belgischen Akteure für einen einheitlichen belgischen Standpunkt in der Europäischen Union oder in internationalen Organisationen.

Der Ausschuss für die Koordinierung der Internationalen Umweltpolitik (AKIUP) ist das Organ, das die Kohärenz der internationalen Umweltpolitik des belgischen Staates und der verschiedenen föderalen Einheiten sicherstellt. Er bestimmt beispielsweise die Zusammensetzung der belgischen Delegation bei Vertragsstaatenkonferenzen im Zusammenhang mit bestimmten Übereinkommen (COPs Klima, Biodiversität, CITES etc.) oder bei internationalen Organisationen.

Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Umwelt-NRO werden im Laufe der Ausarbeitung der verschiedenen Umweltmaßnahmen des Föderalstaates hinzugezogen.