Möchten Sie den Nationalen Klimaplan konsultieren? Suchen Sie nach mehr Informationen über die Artenvielfalt oder unsere Nordsee? Oder möchten Sie eine Kopie eines Königlichen Erlasses über gefährliche Stoffe?

Das Servicecenter Gesundheit - mit dem Informationsschalter für Umwelt in zweiter Reihe - befasst sich mit Fragen informativer Art sowie mit Anfragen zur Einsichtnahme, Erläuterung oder zum Erhalt von Umweltinformationen (siehe Umweltinformation des Bundes > passive Bekanntgabe).

Kontaktieren Sie das Servicecenter Gesundheit:

  • Über das Online-Anfrageformular
  • Per E-Mail: info@health.fgov.be
  • Per Telefon: 02/524 97 97 (werktags zwischen 8 und 13 Uhr)
  • Auf dem Postweg:     

FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt
Generaldirektion Umwelt
Avenue Galilée 5/2 
B – 1210 BRUXELLES

Achtung! Für Unternehmen und andere professionelle Nutzer gibt es eine spezielle Kontaktstelle: www.helpdeskdppc.be (siehe auch 'E-Dienste' > Helpdesk DPCC).

Zu welchen Themen kann ich mich erkundigen?

In unserem Land fallen die meisten Umweltkompetenzen in den Zuständigkeitsbereich der drei Regionen. Aber der Föderalstaat und insbesondere die GD Umwelt behält wichtige Vorrechte bei (siehe auch 'Die Rolle des Föderalstaates und der Regionen'). Am Informationsschalter können Sie Informationen zu den folgenden Themen anfordern:

  • Klima: z. B. die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Einklang mit den Verpflichtungen, die im Rahmen des Pariser Abkommen eingegangen worden sind
  • Artenvielfalt: z. B. bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr von nicht einheimischen Arten, CITES, genetisch veränderten Organismen (GVO), Walen oder der Antarktis
  • Meeresumwelt: z. B. zum Schutz der Nordsee
  • Umwelt und Gesundheit: z. B. über die Verhütung von Risiken durch nichtionisierende Strahlung (GSM) oder chemische Stoffe
  • Chemikalien: z. B. über die Politik für das Inverkehrbringen von chemischen Stoffen,  gefährlichen Zubereitungen, Bioziden, Pestiziden und Düngemitteln
  • nachhaltige Produktion und nachhaltiger Verbrauch: bei Produkten, die eine besondere Auswirkung auf die Umwelt haben: Fahrzeuge, elektrische und elektronische Geräte, Verpackungen und Baumaterialien
  • Umweltinspektion: über Inspektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen, der Zulassung und der Verwendung dieser Produkte
  • die Koordinierung der internationalen Umweltpolitik

Die Regionen sind u.a. für die Raumplanung, den Umweltschutz, Umweltgenehmigungen, die Vermeidung und Bewirtschaftung von Hausmüll, die Registrierung und Kontrolle des Abfalltransits, die Oberflächenwasserqualität, individuelle Kläranlagen usw. zuständig. Um Informationen über die Themen zu erhalten, für die die Regionen zuständig sind, können Sie die folgenden Seiten besuchen:

- die Flämische Region
- die Wallonische Region
- die Region Brüssel-Hauptstadt

Zu welchen Aspekten kann die Föderalbehörde Ihnen nicht weiterhelfen?
 
Der Zugang zu föderalen Umweltinformationen ermöglicht es, bestehende Umweltinformationen im Besitz öffentlicher Behörden in Form von übertragbaren Unterlagen bereitzustellen. Allerdings umfasst dies nicht die Möglichkeit, die Umweltinstanz um eine Stellungnahme zu ersuchen oder die Qualität der Informationen und/oder den auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene von Belgien vertretenen Standpunkt zur Diskussion zu stellen.

Wie kann ich meine Anfrage beim Föderalen Öffentlichen Dienst einreichen?

Anfragen nach einer Kopie von Umweltinformationen sollten schriftlich an das Servicecenter Gesundheit gerichtet werden, vorzugsweise über das Webformular oder per E-Mail oder Post. Wir bearbeiten Ihre Anfrage nach dem im Gesetz vom 5. August 2006 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen festgelegten Verfahren.

Stellen Sie ein präzise Anfrage:
Sie müssen Ihre Anfrage nicht begründen. Es ist jedoch wichtig, präzise zu sein, da wir sie sonst nicht bearbeiten können. Wenn Sie einen Gesetzestext erhalten möchten, achten Sie darauf, ihn so genau wie möglich zu referenzieren.

Durch die eventuelle Angabe einer Frist: Sie können eine Frist angeben, innerhalb derer Sie die Informationen erhalten möchten, selbst wenn diese nicht bindend ist.
 Wir werden den Antrag so schnell wie möglich und innerhalb von maximal 1 Monat bearbeiten. Bei komplexeren Akten, insbesondere im Falle geltender Ausnahmen oder aufgrund des Umfangs des Ersuchens, kann diese Frist auf 45 Tage verlängert werden. Sie werden dann per Post benachrichtigt.

Durch Angabe des gewünschten Mediums:
Sie können angeben, auf welchem Medium Sie die Umweltinformationen erhalten möchten: per Post, Fax, E-Mail oder auf CD-ROM. Sofern möglich, werden wir Ihnen eine positive Antwort erteilen.

Durch Angabe der gewünschten Sprache:
Sie können auch die Sprache angeben, in der Sie die Umweltinformationen erhalten möchten: Niederländisch, Französisch, Deutsch oder Englisch. Wenn die Informationen in dieser Sprache verfügbar sind, werden wir Ihnen eine positive Antwort erteilen.

Weitere Informationen? Siehe auch die Broschüre "Sie haben Fragen in Sachen Umwelt? Wir haben die Antworten!". Sie können sie auch über das Servicecenter Gesundheit bestellen.

Siehe Welche Antwort kann ich erwarten?
Siehe Mein Recht auf Einspruch