- 19.2.2013: Anlässlich der Sitzung des Rates der Europäischen Union unterstreicht Belgien die wirtschaftliche Bedeutung der Nanowerkstoffe und bekräftigt seine Forderungen nach einer Verbesserung der Gesetzgebung zu Nanowerkstoffen, plädiert für die Schaffung eines Registers für Nanowerkstoffe und für eine globale Strategie neuer Technologien, die Innovation und Sicherheit verknüpft.

- 03.10.2012: Die Europäische Kommission veröffentlicht den zweiten Überblick über Rechtsvorschriften zu Nanowerkstoffen. Dieser Überblick erlaubt, Änderungen in den Anhängen der REACH-Verordnung vorzunehmen, um die Besonderheiten der Nanowerkstoffe zu berücksichtigen.

- 21.09.2012: Die Nanowerkstoffe sind im Globalen Aktionsplan der SAICM enthalten.

- September 2012: Im Rahmen der strategischen Initiative für das internationale Chemiemanagement SAICM (Strategic Approach to International Chemical Management) wird ein schweizerisches Projekt über die internationale Strategie zur chemischen Sicherheit der Nanowerkstoffe bei der ICCM3 (dritte internationale Konferenz zum Chemiemanagement) beraten werden. Der Vorschlag findet sich auf der SAICM-Site.

- August 2012: Frankreich erlässt ein Gesetz zur verbindlichen Anmeldung von Nanowerkstoffen, die auf dem französischen Markt sind.

- Juli 2012: Belgien mitunterzeichnet ein Schreiben an die Europäische Kommission und verlangt zusätzliche Rechtsvorschriften zu Nanowerkstoffen.

- Oktober 2011: Die Europäische Kommission veröffentlicht eine Empfehlung für eine gesetzliche Regelung der Nanowerkstoffe.


Kontakt:
- Bürger mit Fragen zu Nanowerkstoffen: Helpdesk, 02/524.97.97, info@environnement.belgique.be
- Unternehmen mit Fragen zu den GHS-Vorschriften: Helpdesk : 02/524.97.97 ; info@environnement.belgique.be
- Unternehmen mit Fragen zu REACH-Vorschriften: belgischer REACH-Helpdesk
 

Rechtsvorschriften