Kontext

Um ein hohes Maß an Gesundheitsschutz zu gewährleisten, müssen die auf dem Markt befindlichen Lebensmittel die Anforderungen europäischer und nationaler Vorschriften erfüllen. Die Bestimmungen sollen die Sicherheit von Lebensmitteln von der Produktion bis zum Verkauf an die Verbraucher gewährleisten. Die geltenden Lebensmittelstandards decken verschiedene Aspekte ab, z. B. Hygiene, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit, Vorhandensein von Schadstoffen…

Die Industrie ist für die Sicherheit der Produkte, die sie auf den Markt bringt, verantwortlich. Doch auch wenn diese Produkte gesetzeskonform vermarktet werden, können sie dennoch unerwünschte Wirkungen hervorrufen. Dies kann z. B. durch eine zu hohe Menge eines Inhaltsstoffs oder eine Wechselwirkung mit einem anderen Inhaltsstoff oder Produkt verursacht werden.

Aufgrund des zunehmenden Konsums von Nahrungsergänzungsmitteln, neuartigen Lebensmitteln, Lebensmitteln für bestimmte Gruppen und angereicherten Lebensmitteln sowie des Auftretens möglicher unerwünschter Wirkungen hat der FÖD Volksgesundheit in Belgien ein Nutrivigilanzsystem eingerichtet.
 

Was ist Nutrivigilanz

Die Nutrivigilanz ist ein vom FÖD Volksgesundheit verwaltetes System zur Überwachung von Lebensmitteln, dessen Hauptziel es ist, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, indem unerwünschte Wirkungen im Zusammenhang mit dem Verzehr bestimmter Lebensmittel schnell erkannt werden.

In Belgien wird die Nutrivigilanz durch zwei Königliche Erlasse geregelt, einen über die Meldung von unerwünschten Wirkungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Lebensmitteln und einen über die Kommission für Nutrivigilanz.
 

Welche Arten von Lebensmitteln sind vom Nutrivigilanzsystem betroffen?

  • Nahrungsergänzungsmittel

  • Angereicherte Lebensmittel 

  • Lebensmittel für bestimmte Gruppen

  • Neue Lebensmittel 

Möchten Sie mehr über die verschiedenen Arten von Lebensmitteln erfahren, die von der Nutrivigilanz betroffen sind? Alle Informationen finden Sie auf der Seite: "Welche Lebensmittel sind von der Nutrivigilanz betroffen?".

Diese Lebensmittelkategorien sind auf europäischer und/oder belgischer Ebene geregelt. Einige dieser Lebensmittel gehören immer mehr zu unserer täglichen Ernährung, weshalb sie für diese Lebensmittelüberwachung ausgewählt wurden.

Die Nutrivigilanz befasst sich mit unerwünschten Wirkungen im Zusammenhang mit konformen Lebensmitteln. Im Gegensatz dazu sind Lebensmittelvergiftungen, die durch die Kontamination von Lebensmitteln, z. B. durch Bakterien, entstehen, nicht Teil der Nutrivigilanz, da es sich um einen Qualitätsmangel handelt, und müssen der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) gemeldet werden: FASNK, Kontaktstelle für Verbraucher (favv-afsca.be). Diese Produkte können Gegenstand eines Rückrufs sein : FASNK, Produktrückrufe (favv-afsca.be).
 

Welche Arten von unerwünschten Wirkungen müssen gemeldet werden?

Unerwünschte Wirkungen sind schädliche Reaktionen, die im Falle der Nutrivigilanz auf den Verzehr der oben genannten Lebensmittel zurückzuführen sind.

Alle unerwünschten Wirkungen können gemeldet werden, unabhängig von ihrer Art und ihrem Schweregrad. Zum Beispiel: Rötung, Darmkrämpfe, Gewichtsverlust, Bluthochdruck, Hepatitis, Fieber, Kopfschmerzen, veränderte Blutmarker, Nierenversagen, gastroösophagealer Reflux, Verstopfung …

Für Anbieter ist diese Meldung obligatorisch.

Die Meldung muss sich auf Produkte beziehen, die auf belgischem Hoheitsgebiet gekauft wurden (gilt auch für Produkte, die über das Internet gekauft und in Belgien in Empfang genommen wurden).
 

Nützliche Links

Unerwünschte Wirkungen online melden
Unerwünschte Wirkungen per PDF melden
 

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Wussten Sie, dass es auch Systeme zur Erfassung von unerwünschten Wirkungen, die mit der Einnahme anderer Produkte zusammenhängen, gibt? Sie können sie je nach Art des Produkts bei folgenden Stellen melden: