Was ist ein Rettungswagen? 

Ein Rettungswagen ist ein speziell angepasstes, ausgestattetes und ausgerüstetes Fahrzeug, um einerseits Notfallhilfe an einem Einsatzort zu leisten und andererseits eine kranke oder verletzte Person oder eine Frau kurz vor der Niederkunft sicher in ein (öffentliches oder privates) Krankenhaus oder eine spezialisierte Pflegeeinrichtung zu transportieren. Das Ziel wird von der Notrufzentrale 112 ausgewählt. Ein Rettungswagen ist mit den notwendigen Geräten für die Überwachung und Erstversorgung ausgestattet. 
 

Wie sind die Rettungsdienste organisiert? 

Die Rettungsdienste, die sich am Betrieb der medizinischen Notfallhilfe beteiligen, haben mit der Generaldirektion Gesundheitspflege eine Vereinbarung „Rettungsdienst dringende medizinische Hilfe“ getroffen. In dieser Vereinbarung verpflichten sich die Dienstleister, zu den festgelegten Zeiten zur Verfügung zu stehen.  Die meisten Rettungsdienste werden von den Hilfeleistungszonen organisiert, in denen die ehemaligen städtischen und kommunalen Feuerwehren zusammengefasst sind (externer Link). 
Die Hygieneinspektoren prüfen, ob die Rettungswagen über die erforderliche Ausrüstung verfügen, und haben außerdem Kontrollbefugnisse auf der Grundlage des Gesetzes vom 8. Juli 1964 über die medizinische Notfallhilfe. Die Liste der Rettungsdienste, die eine Vereinbarung abgeschlossen haben, ist im Anhang des jährlichen Ministerialerlasses zur Durchführung des Königlichen Erlasses vom 6. Dezember 2018 zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung der in Artikel 3b des Gesetzes vom 8. Juli 1964 genannten Vergütung zu finden. 

Die Rettungswagen unterstehen: 

  • einer Hilfeleistungszone
  • einer vom FÖD Volksgesundheit anerkannten Organisation/Institution 
  • einem Krankenhaus 
  • einem Zentrum des Roten Kreuzes 
  • sonstigen (ÖSHZ, Flughäfen usw.). 

In welches Krankenhaus bringt der Rettungswagen Sie? 

Ein Rettungswagen transportiert den Patienten, von Ausnahmen abgesehen, immer in die Notaufnahme des nächstgelegenen Krankenhauses, das von der Notrufzentrale 112 bestimmt wird. 

Wer ist das medizinische Personal im Rettungswagen? 

Jeder Rettungswagen ist mit mindestens zwei Rettungssanitätern besetzt. Sie sind die ersten Gesundheitsfachkräfte, die am Ort des Notfalls eintreffen. Das Gesetz vom 8. Juli 1964 schreibt für die Ausübung der Tätigkeit eines Rettungssanitäters ein Brevet vor, das von einer anerkannten Ausbildungsstätte ausgestellt wird. Die Handlungen, die der Rettungssanitäter verrichten darf, wurden über den Königlichen Erlass vom 21. Februar 2014 zur Festlegung der in Artikel 21quinquies, § 1, a), b) und c) des Königlichen Erlasses Nr. 78 vom 10. November 1967 über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe, die ein Rettungssanitäter verrichten darf, und zur Festlegung der Modalitäten, nach denen ein Rettungssanitäter diese mit seiner Funktion verbundenen Handlungen verrichten kann, in die Gesetzgebung aufgenommen. 

Was kostet der Transport mit dem Rettungswagen? 

Die Interventionskosten gehen zu Lasten der beförderten Person. Seit dem 1. Januar 2019 gilt für jeden Patientenkontakt eine Pauschale, unabhängig davon, ob der Patient transportiert wurde oder nicht. Dieser Tarif ist im Königlichen Erlass vom 28. November 2018 über die Rechnungsstellung im Rahmen eines Einsatzes dringender medizinischer Hilfe durch einen Rettungsdienst festgelegt. Der Pauschalbetrag wird pro Patientenkontakt gezahlt und umfasst alle Kosten. Es ist zu beachten, dass bestimmte ärztlich verschriebene Produkte und ärztliche Leistungen nicht in diesem Tarif enthalten sind.  

  • Seit dem 1. Januar 2019 ist die obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht mehr in der Rechnung des Patienten enthalten, wenn er eine medizinische Notfallversorgung erhält. Seit dem 1. Januar 2019 ist der frühere LIKIV-Beitrag in dem jährlich auf die Rettungsdienste verteilten Subventionsbetrag enthalten. 
  • Bei Nichtbezahlung einer Rechnung kann sich der Rettungsdienst an den Fonds für dringende medizinische Hilfe wenden (externer Link). Der FDGH übernimmt dann die Kosten für den Einsatz und sorgt dafür, dass sie von der versorgten Person erstattet werden. 

Rechtsvorschriften