Annullierung der von einem Elternteil oder Vormund bekundeten Ablehnung der Entnahme menschlichen Körpermaterials nach dem Tod

Häufig gestellte Fragen

Warum kriege ich jetzt einen Brief in Bezug auf die von einem Elternteil/Vormund bekundete Ablehnung?

Ihre Eltern haben/Ihr Vormund hat eine Ablehnung der Organspende registrieren lassen, als Sie noch minderjährig waren. Seit 2006 sieht das Gesetz über die Organspende vor, dass diese Ablehnung annulliert wird, wenn Sie das Alter von 18 Jahren erreichen, und dass Sie per Post darüber benachrichtigt werden. Der Ausführungserlass wurde jedoch erst im Februar 2020 veröffentlicht. Deshalb erhalten Sie jetzt ein Schreiben des FÖD. Außerdem bezieht sich die Willenserklärung nicht mehr nur auf die Organspende (Nieren, Lungen, Herz, ...),  sondern auf sämtliche menschlichen Körpermaterialien (Gewebe und Zellen).

Eine Ablehnung wurde bereits in meinem Namen bekundet, warum muss ich diese erneut bekräftigen?

Diese Ablehnung haben nicht Sie, sondern Ihre Eltern/Ihr Vormund registrieren lassen. Dem Gesetz zufolge muss die von einem Elternteil/Vormund bekundete Ablehnung annulliert werden, da Sie die Volljährigkeit jetzt erreicht haben. Sie können Ihren Willen nun selbst äußern. Entweder, indem Sie die Wahl Ihrer Eltern/Ihres Vormunds bekräftigen, oder indem Sie eine andere Wahl treffen.

Ich kann meine Willensäußerung nicht auf www.meinegesundheit.be ändern, oder ich habe kein Kartenlesegerät/keinen Computer, mit dem ich anmelden kann?

Das Schreiben, das Sie gekriegt haben, hätte erwähnen sollen, dass das Selbstregistrieren auf www.meinegesundheit.be erst ab dem 1. Juli möglich ist. Wir bitten Sie um Entschuldigung. Inzwischen können Sie Ihre Willensäußerung weiterhin anhand des beigefügten Formulars bei Ihrer Gemeindeverwaltung registrieren lassen.

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Die Ablehnung wird am Tag annulliert, der in dem Brief genannt wird, den Sie gekriegt haben.  Sie werden dann als standardmäßig Spender/in betrachtet, und zwar für die 4 im Schreiben erwähnten Fälle, nämlich:

  • die Spende von Organen zu Transplantationszwecken: Entnahme von Organen eines Spenders nach dessen Tod. Die entnommenen Organe werden nur für Transplantationen bei Menschen, die diese dringend benötigen, verwendet.
  • die Spende von menschlichem Körpermaterial zu Transplantationszwecken: Entnahme von Gewebe und Zellen eines Spenders nach dessen Tod. Das entnommene Gewebe wird nur für Transplantationen bei Menschen, die es dringend benötigen, verwendet.  
  • die Spende von menschlichem Körpermaterial zur Herstellung von Arzneimitteln: Entnahme von menschlichen Körpermaterialien eines Spenders nach dessen Tod, um Arzneimittel - beispielsweise für neuartige Therapien - zu herstellen. Die gespendeten Materialien (Organe, Gewebe, Zellen und alles, was daraus gewonnen wird) können also zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet werden.  
  • die Spende von menschlichem Körpermaterial zu Forschungszwecken: Es werden körperliche Materialien eines Spenders nach dessen Tod zu wissenschaftlichen Forschungszwecken entnommen. Die gespendeten Materialien (Organe, Gewebe, Zellen und alles, was daraus gewonnen wird) werden zu wissenschaftlichen Forschungszwecken verwendet, ohne Anwendung beim Menschen. Diese Forschung ist oft von wesentlicher Bedeutung für die weitere Verbesserung der Versorgung.  Sie erlaubt es unter anderem, das Wissen über den menschlichen Körper oder bestimmte Erkrankungen weiterzuentwickeln. Bemerkung: Diese Spende ist nicht mit der Körperspende zu verwechseln. Letztere wird von den medizinischen Fakultäten verwaltet.
Was passiert, wenn ich meine Willensäußerung nach dem im Schreiben genannten Annullierungsdatum registriere?

Die Ablehnung wird am Tag annulliert, der in dem Brief genannt wird, den Sie gekriegt haben.  Sie werden als standardmäßig Spender/in für die Spende von menschlichen Körpermaterialien nach dem Tod betrachtet, bis Sie einen ausdrücklichen Willen äußern.

Ich möchte eine Willensäußerung für meine Kinder abfassen, wie soll ich vorgehen?

Eltern können nur eine Ablehnung im Namen Ihrer Kinder bekunden. Diese Ablehnung kann nur bei Ihrer Gemeindeverwaltung anhand des beiliegenden Formulars registriert werden.

Können Sie meinen Willen für mich registrieren?

Nein, das dürfen wir nicht. Es ist außerdem technisch nicht machbar. Sie können sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung begeben oder - ab dem 1. Juli - Ihre Willensäußerung selbst auf www.meinegesundheit.be registrieren oder von Ihrem Hausarzt registrieren lassen.

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