Überwachung der Umwelt auf dem Festland

Die Überwachung der Meeresumwelt erfolgt vor allem aus der Luft. Das Institut zur Modellberechnung der Nordsee und der Scheldemündung (UGMM) und der Dienst Meeresumwelt sind die beiden zuständigen Stellen zur Feststellung von Umweltverstößen auf dem Meer mit Hilfe der Luftüberwachung.

Das UGMM arbeitet ausgehend von einem Spezialflugzeug, das mit einem Radarsystem ausgerüstet ist, das illegale Einleitungen von Schiffen erkennen kann. Der Dienst Meeresumwelt verwendet für Soforteinsätze einen Hubschrauber, um Umweltverstöße zu ermitteln: Mit dem Verteidigungsministerium besteht eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit in Form des Einsatzes von Drohnen, um Verstöße gegen die Umweltgesetze ausfindig zu machen und zu dokumentieren. Schließlich werden Satellitenbilder der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) verwendet, um mögliche Verschmutzungen zu erfassen.

Die Luftüberwachung des Meeres hat eine massive abschreckende Wirkung: seit Beginn des Luftüberwachungsprogramm im Jahr 1991 ist die Anzahl der festgestellten Meeresverschmutzungen durch Erdöl drastisch zurückgegangen.

Kontrolle der Umweltvorschriften

Die Kontrolle der Meeresumweltvorschriften ist mindestens genauso wichtig wie deren Festschreibung.

Das Gesetz über die Meeresumwelt vom 20. Juli 2012 sieht die Verpflichtung zur Unterrichtung der Behörden in bestimmten Fällen vor, zum Beispiel bei einem Unfall, der zu Umweltschäden führen kann, oder wenn eine Tätigkeit ein potentielles Risiko für die Umwelt mit sich bringt.
Die Kontrolle kann auf dem Meer sowohl proaktiv als auch aktiv erfolgen.

• Für einen Dialog mit dem Bürger

Eine einfache Erklärung zum Beispiel hinsichtlich des Verfahrens der Umweltgenehmigung kann dem Bürger bereits helfen, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten, ohne dass sofort Strafen verhängt werden müssen.

• Zielgerichtete Kampagnen und Anweisungen

Dem öffentlichen Dienst kommt eine gesteigerte Bedeutung zu, wenn eine tatsächliche Schädigung der Umwelt vorliegt oder einzutreten droht. In diesem Fall kann der Dienst Meeresumwelt gezielte Kampagnen durchführen oder Anweisungen erteilen, die der Bürger befolgen muss, um Umweltschäden zu verhindern oder zu verringern.

• Kontrolle auf dem Meer

Die Beamten des Dienstes Meeresumwelt können auch Kontrollen auf dem Meer durchführen. In Zusammenarbeit mit der Schifffahrtspolizei nehmen sie gezielte Kontrollen an Bord der Schiffe vor. Sie prüfen auf diese Weise, ob die Schiffsbesatzungen die technischen und Verwaltungsbestimmungen einhalten, vor allem ob die Abfälle der Schiffe ordentlich gehandhabt und nicht ins Meer geworfen werden. Die Kontrollen erlauben weiterhin die Sensibilisierung der Schiffsbesatzung hinsichtlich der Umweltziele der Vorschriften anhand praktischer Beispiele.

Verfolgung

Vom Dienst Meeresumwelt festgestellte Verstöße gegen die Bestimmungen über die Meeresumwelt (Gesetz über die Meeresumwelt und MARPOL-Gesetz) können verfolgt werden und zu Geld- und Gefängnisstrafen führen. Dabei sind strafrechtliche Maßnahmen die Ausnahme bei der Anwendung des Gesetzes über die Meeresumwelt. Die Betonung liegt auf Prävention und Sensibilisierung.

Um die Anwendung optimal zu gestalten, wird eine Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen zuständigen öffentlichen Diensten organisiert, sowohl national als auch international. Auf nationaler Ebene erfolgt diese Zusammenarbeit zum Beispiel durch die Einrichtungen der Küstenwache und das MARPOL-Netzwerk. Das MARPOL-Netzwerk ist ein informelles Netzwerk der zuständigen föderalen und flämischen Verwaltungen zur Vermeidung der Verschmutzung durch Schiffe. Auf internationaler Eben müssen sicher das Bonn-Abkommen und die Zusammenarbeit zwischen den Instanzen genannt werden, die sich um Untersuchung und Verfolgung bemühen (North Sea Network - NSN).