Apotheker
Ein Apotheker ist ein Sachverständiger auf dem Gebiet der Arzneimittel. Nur zugelassene Apotheker dürfen in Belgien nicht erstattungsfähige Arzneimittel verkaufen und/oder rezeptpflichtige oder verschreibungspflichtige Arzneimittel auf den Namen des Patienten liefern. Der Ort und der Verkauf von Arzneimitteln unterliegen strengen Regeln. Der zugelassene Apotheker muss sich bei der provinzialen medizinischen Kommission seines Niederlassungsortes registrieren lassen. Er muss auch in die Liste der für den Beruf zuständigen Apothekerkammer eingetragen sein.

Die Föderale Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAAG) ist für die Zulassung der Apotheker zuständig. Nähere Informationen finden Sie hier.

Krankenhausapotheker
Der Krankenhausapotheker ist ein Apotheker mit einer Spezialausbildung, um als Krankenhausapotheker zugelassen zu werden. Er darf nur die vom behandelnden Arzt verschriebenen Arzneimittel, Hilfsmittel oder Substanzen für diagnostische Untersuchungen abliefern, und dies nur während des Aufenthaltes des Patienten im Krankenhaus. Er hat keinen unmittelbaren Kontakt mit dem Patienten.

Der FÖD Volksgesundheit ist für die Zulassung und die Registrierung der Krankenhausapotheker zuständig. Nähere Informationen und Gesetzgebung über den Beruf finden Sie hier