Verhandlungen für Beschlüsse über die internationale oder europäische Umweltpolitik oder die Umsetzung der beschlossenen Politik auf internationaler oder europäischer Ebene sind nicht möglich ohne eine Abstimmung zwischen den föderalen und regionalen Verwaltungen.

Denn die Umwelt ist ein sehr spezifischer Fachbereich, weshalb die Föderalregierung und die drei Regionen am 5. April 1995 eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der internationalen Umweltpolitik getroffen haben. Die Ausgangsidee dieser Vereinbarung besteht darin, dass die Tätigkeiten der verschiedenen internationalen Organisationen, die sich mit der Umwelt beschäftigen, derart komplex sind, dass angesichts der Aufteilung der Zuständigkeiten in Belgien, eine vorherige Koordinierung notwendig ist, damit bei internationalen Verhandlungen mit einer Stimme gesprochen werden kann. So ist das Koordinierungskomitee für die internationale Umweltpolitik (CCPIE) entstanden, ein Abstimmungsorgan, das aufmerksam die auf internationaler Ebene durchgeführte Umweltpolitik prüft. Dieses Komitee beruht auf der Zusammenarbeit zwischen Föderalregierung, der flämischen Region, der wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt. Diese Zusammenarbeit und die betreffende Abstimmung sind im Rahmen der Trennung und der Verteilung der Umweltzuständigkeiten zwischen den verschiedenen öffentlichen Diensten erforderlich.

Die Arbeitsgruppe beim CCPIE, die sich mit der internationalen Meeresumwelt beschäftigt, ist die Arbeitsgruppe Nordsee und Ozeane.