Eine bestimmte Zahl von Arten war einstmals in unseren Meeren geläufig, heute sind sie jedoch bedroht. In Umsetzung der Richtlinien „Lebensräume“ und „Vögel“, aber auch der anderen internationalen Übereinkommen, strebt die Politik einen wirksamen Schutz der bedrohten Arten im belgischen Teil der Nordsee an.

• In Umsetzung des königlichen Erlasses vom 21. Dezember 2001 über den Schutz der Meerestierarten unter belgischer Hoheit sind die folgenden Arten strikt geschützt:

- alle Meeressäuger (darunter der Schweinswal);
- der Seehund;
- die Kegelrobbe;
- eine bestimmte Zahl von Vogelarten, wie Tauchvögel, Enten, Haubentaucher, Seeschwalben;
- eine bestimmte Zahl von Fischarten.

Der Schweinswal, der wichtigste der kleinen Wale unserer Nordsee, ist zudem durch das Verbot der Freizeitfischerei mit Stellnetzen geschützt. Gut zu wissen: gestrandete Schweinswale können dem Institut zur Modellberechnung der Nordsee und der Scheldemündung (UGMM) gemeldet werden

• Dieser königliche Erlass regelt ebenfalls die Einführung nichtheimischer Arten in unsere Meeresgewässer.

• Dank der gemeinsamen Fischereipolitik und der CITES (die den Handel mit bedrohten Arten regelt), sind bestimmte Arten in unserer Nordsee ebenfalls geschützt.

Die Umwelt der Nordsee und die geschützten Meereslebensräume (Sandbänke, Riffe) waren im letzten Jahrhundert verschiedenen Einwirkungen ausgesetzt. Diese Einwirkungen hatten Auswirkungen auf die Arten, die einen funktionalen Anteil an den natürlichen Lebensräumen haben. Ihr Schutz muss gewährleistet werden, damit die Meeresumwelt auf nachhaltige Weise verwaltet werden kann. Die Rahmenrichtlinie „Meeresstrategie“ bildet hierfür die Grundlage. Der besondere Schutz wird durch die Natura 2000-Schutzgebiete geregelt.

Sie finden weitere Informationen über die bedrohten Arten im belgischen Teil der Nordsee in der Broschüre „Nordsee - ein lebendiges Gewässer!“