Die Auswertung und Handhabung der Risiken von Pestiziden unterliegt der gemeinsamen Verantwortung der EU und den Mitgliedstaaten.

Die EU legt den rechtlichen Rahmen fest und stellt detaillierte wissenschaftliche und technische Richtlinien zur Auswertung der Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel auf. Auch die Auswertung und Zulassung der Wirkstoffe wird durch die EU, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, durchgeführt.

Die Mitgliedstaaten stellen dann wiederum die Auswertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sicher, die zugelassene Wirkstoffe enthalten.

Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene ist in den letzten Jahren eine erhöhte Wachsamkeit gegenüber den Risiken der Pestizide für die Bienen aufgekommen und verschiedene Maßnahmen wurden ergriffen.

Gesetzgebende Maßnahmen

Die Verordnung (EG) N. 1107/2009, die seit Mitte 2011 angewandt wird, führt neue Kriterien zur Zulassung von Wirkstoffen ein. Ein Wirkstoff kann nur dann genehmigt werden, wenn dessen Gebrauch nur eine unscheinbare Aussetzung der Bienen zur Folge hat, oder wenn es keine inakzeptable sofortige oder chronische Auswirkungen auf das Überleben und die Entwicklung der Bienenkolonien, sowie der Larven und der Verhaltensweise der Bienen, hat.

In den EU-Verordnungen N. 283/2013 und 284/2013 werden neue Datenanforderungen zur Auswertung von Wirkstoffen und Pflanzenschutzmitteln bestimmt. Die Datenanforderungen in Bezug auf Bienen werden verschärft, vor allem auf Ebene der chronischen und subletalen Effekte. Diese neuen Anforderungen werden ab dem 1. Januar 2014 progressiv angewandt.

Wissenschaftliche Richtlinien

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Auftrag der Europäischen Kommission eine „Richtlinie zur Auswertung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Bienen“ erstellt.

Diese Richtlinie wurde Anfang Juli 2013 veröffentlicht und basiert auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Auswirkungen von Pestiziden auf Bienen und ihre Aussetzung an solchen Produkten. Es geht z.B. um den Einfluss sehr geringer, nicht tödlicher Dosen auf das Verhalten der Bienen sowie die Fähigkeit, den Korb zurück zu finden, aber auch um die Aussetzung über Guttation, d.h. der Einnahme von Pflanzentröpfchen, die möglicherweise mit Pestiziden verunreinigt worden sind, durch die Bienen.

Auswertung und Zulassung von Wirkstoffen

2012 hat die Europäische Kommission der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit aufgetragen, drei Wirkstoffe der Familie der Neonicotinoide (Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid) und den Stoff Fipronil erneut im Hinblick auf die Risiken für die Bienen auszuwerten.

Diese Bewertung war auf Pflanzenschutzmittel in Form von Granulat und Mittel zur Saatgutbehandlung beschränkt. Die Schlussfolgerungen dieser Auswertungen wurden Ende 2012 für die drei Neonicotinoide und im März 2013 für Fipronil fertiggestellt.

Für die vier gerade genannten Stoffe hat die Kommission beschlossen, eine weitgehende Beschränkung für mögliche Verwendungszwecke durchzusetzen und dadurch ein Exposition der Bienen gegenüber diesen Stoffen auszuschließen. Während der Genehmigung dieser Stoffe im Jahre 2010, hat die Kommission in ihren Beschlüssen schon vorgesehen, dass die tatsächliche Exposition der Bienen gegenüber diesen Stoffen mithilfe von Überwachungsprogrammen nachgewiesen werden muss.