Wenn Sie mit der Entscheidung der Zelle für zivile Kriegsopfer und Terroropfer des Föderalen Pensionsdienstes nicht einverstanden sind, können Sie bei diesem Dienst Widerspruch einlegen. Der FPD kann uns auffordern, Sie zu einer erneuten ärztlichen Untersuchung vorzuladen.

Diese wird nicht vom Begutachtungsarzt des medizinischen Medex-Zentrums Ihrer Region, sondern durch eine medizinische Berufungskammer durchgeführt.

Die Bearbeitung des Berufungsdossiers erfolgt auf die gleiche Weise wie in der ersten Instanz.

Die deutschsprachige Berufungskammer befindet sich im medinischen Zentrum Lüttich. 

 

 

Kontaktinformationen

  • Für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anträgen auf eine Pension (Formulare, Kriterien für die Gewährung einer Entschädigung, …), kontaktieren Sie bitte die Zelle 'zivile Kriegsopfer und Terroropfer' des Föderalen Pensionsdienstes (FPD).
Tour du Midi, 22e étage   - 1060 Brüssel
02/558 60 15

 

  • Bei Fragen im Zusammenhang mit der ärztlichen Untersuchung, kontaktieren Sie bitte Medex unter 02/524 91 91 (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr)