Helfen Sie uns, unsere Dienstleistung zu verbessern

Sind Sie mit der Qualität unserer Dienstleistung nicht zufrieden? Dann können Sie Beschwerde einreichen. Hierzu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Das elektronische Formular, das Sie online ausfüllen können (bitte klicken Sie auf das Logo):

Beschwerden über unsere Dienstleistungen? (logo)

Die mit einem Sternchen (*) markierten Felder sind obligatorisch auszufüllen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre E-Mail-Adresse korrekt ist!

Dieses Formular ist nur für Beschwerdendie KEINE empfindlichen oder vertraulichen medizinischen Informationen enthalten, zu verwenden.
Unter 'empfindlichen oder vertraulichen medizinischen Informationen' versteht man:

  • die Benennung einer Krankheit;
  • die Beschreibung des Krankheitsbilds, der Symptome und der Beschwerden;
  • die Ergebnisse medizinischer Untersuchungen;
  • die Behandlung und die Medikation;
  •  …

Falls es erforderlich ist, im Rahmen Ihrer Beschwerde medizinische Informationen weiterzugeben, bitte schicken Sie das Formular per Einschreiben an:
Medex, z. H. des Dienstleiters Medizinische Qualität, Galileelaan 5 – Postfach 2, 1210 Brüssel. Ihr Brief wird dann nur von dieser Ärzt oder von einem von ihr/ihn bezeichneten Kollegen gelesen und behandelt werden.

Ihre Beschwerde wird wie folgt behandelt:

  • Spätestens 4 Kalendertage nachdem Ihre Beschwerde bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung.
  • Innerhalb von 28 Kalendertagen erhalten Sie eine Antwort auf Ihre Beschwerde.
  • Der FÖD antwortet Ihnen auf elektronischem Weg, es sei denn, dass Sie anders entscheiden. Somit reduzieren wir den Einfluss auf die Umwelt.
  • Ihre Beschwerde wird mit größter Vertraulichkeit behandelt. Ihre Personalien werden gemäß dem Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens einzig und allein zur Behandlung Ihrer Beschwerde verwendet.
  • Ihre Beschwerde wird gemäß der Richtlinien der Charta für eine kundenfreundliche Verwaltung behandelt.

Nicht-zulässige Beschwerden

  • Mündliche Beschwerden. Eine Beschwerde kann nur schriftlich eingereicht werden (Webformular/E-Mail).
  • ​Anonyme Beschwerden.
  • Beschwerden, die von einer Gruppe eingereicht werden. Nur individuelle Beschwerden werden behandelt.
  • Beschwerden, die sich auf Ereignisse beziehen, die mehr als ein Jahr vor Einlegung der Beschwerde stattgefunden haben.
  • Beschwerden, die sich auf Ereignisse beziehen, die nicht zum Zuständigkeitsbereich des FÖD gehören.
  • Beschwerden, die sich auf die Gesetzgebung oder die Politik des Ministers beziehen.
  • Beschwerden, die sich auf Ereignisse beziehen, wofür Verwaltungsbeschwerdeverfahren vorhanden sind.
  • Beschwerden, die sich auf Ereignisse beziehen, die zu einem Verwaltungsverfahren gehören.

Zulässige Beschwerden: Beispiele

  • Sie Sind mit der Erreichbarkeit des FÖD (telefonisch, Empfang,…) nicht zufrieden.
  • Die Informationen (Website, Broschüren, Korrespondenz,…), die vom FOD mitgeteilt werden, sind nicht eindeutig oder sie sind unvollständig.
  • Es dauert zu lange, bevor Sie eine Antwort vom FOD erhalten.
  • Sie sind mit dem Verhalten oder der Haltung eines Mitarbeiters des FÖD (während eines Telefongesprächs, bei einem Besuch, am Empfang,...) nicht zufrieden.
  • ...

Dieses Verfahren ist unabhängig von einem eventuellen Verfahren bei dem föderalen Ombudsmann für den Fall, dass Sie mit der internen Behandlung Ihrer Beschwerde nicht zufrieden sind.