Helfen Sie uns, unsere Dienstleistung zu verbessern
Sind Sie mit der Qualität unserer Dienstleistung nicht zufrieden? Dann können Sie Beschwerde einreichen. Hierzu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
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Das elektronische Formular, das Sie online ausfüllen können (bitte klicken Sie auf das Logo):
Die mit einem Sternchen (*) markierten Felder sind obligatorisch auszufüllen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre E-Mail-Adresse korrekt ist!
Dieses Formular ist nur für Beschwerden, die KEINE empfindlichen oder vertraulichen medizinischen Informationen enthalten, zu verwenden.
Falls es erforderlich ist, im Rahmen Ihrer Beschwerde medizinische Informationen weiterzugeben, bitte schicken Sie das Formular per Einschreiben an: |
Ihre Beschwerde wird wie folgt behandelt:
- Spätestens 4 Kalendertage nachdem Ihre Beschwerde bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung.
- Innerhalb von 28 Kalendertagen erhalten Sie eine Antwort auf Ihre Beschwerde.
- Der FÖD antwortet Ihnen auf elektronischem Weg, es sei denn, dass Sie anders entscheiden. Somit reduzieren wir den Einfluss auf die Umwelt.
- Ihre Beschwerde wird mit größter Vertraulichkeit behandelt. Ihre Personalien werden gemäß dem Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens einzig und allein zur Behandlung Ihrer Beschwerde verwendet.
- Ihre Beschwerde wird gemäß der Richtlinien der Charta für eine kundenfreundliche Verwaltung behandelt.
Nicht-zulässige Beschwerden
- Mündliche Beschwerden. Eine Beschwerde kann nur schriftlich eingereicht werden (Webformular/E-Mail).
- Anonyme Beschwerden.
- Beschwerden, die von einer Gruppe eingereicht werden. Nur individuelle Beschwerden werden behandelt.
- Beschwerden, die sich auf Ereignisse beziehen, die mehr als ein Jahr vor Einlegung der Beschwerde stattgefunden haben.
- Beschwerden, die sich auf Ereignisse beziehen, die nicht zum Zuständigkeitsbereich des FÖD gehören.
- Beschwerden, die sich auf die Gesetzgebung oder die Politik des Ministers beziehen.
- Beschwerden, die sich auf Ereignisse beziehen, wofür Verwaltungsbeschwerdeverfahren vorhanden sind.
- Beschwerden, die sich auf Ereignisse beziehen, die zu einem Verwaltungsverfahren gehören.
Zulässige Beschwerden: Beispiele
- Sie Sind mit der Erreichbarkeit des FÖD (telefonisch, Empfang,…) nicht zufrieden.
- Die Informationen (Website, Broschüren, Korrespondenz,…), die vom FOD mitgeteilt werden, sind nicht eindeutig oder sie sind unvollständig.
- Es dauert zu lange, bevor Sie eine Antwort vom FOD erhalten.
- Sie sind mit dem Verhalten oder der Haltung eines Mitarbeiters des FÖD (während eines Telefongesprächs, bei einem Besuch, am Empfang,...) nicht zufrieden.
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Dieses Verfahren ist unabhängig von einem eventuellen Verfahren bei dem föderalen Ombudsmann für den Fall, dass Sie mit der internen Behandlung Ihrer Beschwerde nicht zufrieden sind.