Helfen Sie uns, unsere Dienstleistung zu verbessern
Sind Sie mit der Qualität unserer Dienstleistung nicht zufrieden? Dann können Sie Beschwerde einreichen. Hierzu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
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Das elektronische Formular, das Sie online ausfüllen können
(Bitte klicken Sie auf das Logo).
Die mit einem Sternchen (*) markierten Felder sind obligatorisch auszufüllen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre E-Mail-Adresse korrekt ist!
Dieses Formular ist nur für Beschwerden, die KEINE empfindlichen oder vertraulichen medizinischen Informationen enthalten, zu verwenden. |
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Spätestens 4 Kalendertage nachdem Ihre Beschwerde bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung.
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Innerhalb von 28 Kalendertagen erhalten Sie eine Antwort auf Ihre Beschwerde.
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Der FÖD antwortet Ihnen auf elektronischem Weg, es sei denn, dass Sie anders entscheiden. Somit reduzieren wir den Einfluss auf die Umwelt.
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Ihre Beschwerde wird mit größter Vertraulichkeit behandelt. Ihre Personalien werden gemäß dem Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens einzig und allein zur Behandlung Ihrer Beschwerde verwendet.
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Ihre Beschwerde wird gemäß der Richtlinien der Charta für eine kundenfreundliche Verwaltung behandelt
Die folgenden Beschwerden sind nicht zulässig:
- Mündliche Beschwerden. Eine Beschwerde kann nur schriftlich eingereicht werden (Webformular/E-Mail).
- Anonyme Beschwerden.
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Beschwerden, die von einer Gruppe eingereicht werden. Nur individuelle Beschwerden werden behandelt.
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Beschwerden, die sich auf Ereignisse beziehen, die mehr als ein Jahr vor Einlegung der Beschwerde stattgefunden haben.
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Beschwerden, die sich auf Ereignisse beziehen, die nicht zum Zuständigkeitsbereich des FÖD gehören.
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Beschwerden, die sich auf die Gesetzgebung oder die Politik des Ministers beziehen.
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Beschwerden, die sich auf Ereignisse beziehen, wofür Verwaltungsbeschwerdeverfahren vorhanden sind.
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Beschwerden, die sich auf Ereignisse beziehen, die zu einem Verwaltungsverfahren gehören.
Beispiele von zulässigen Beschwerden:
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Sie Sind mit der Erreichbarkeit des FÖD (telefonisch, Empfang,…) nicht zufrieden.
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Die Informationen (Website, Broschüren, Korrespondenz,…), die vom FOD mitgeteilt werden, sind nicht eindeutig oder sie sind unvollständig.
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Es dauert zu lange, bevor Sie eine Antwort vom FOD erhalten.
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Sie sind mit dem Verhalten oder der Haltung eines Mitarbeiters des FÖD (während eines Telefongesprächs, bei einem Besuch, am Empfang,...) nicht zufrieden.
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Dieses Verfahren ist unabhängig von einem eventuellen Verfahren bei dem föderalen Ombudsmann (http://www.foderalerombudsmann.be) für den Fall, dass Sie mit der internen Behandlung Ihrer Beschwerde nicht zufrieden sind.