Welche Arten von Lebensmitteln sind vom Nutrivigilanzsystem betroffen?

Die Nutrivigilanz ist ein System zur Erfassung von Fällen unerwünschter Wirkungen im Zusammenhang mit dem Verzehr von vier Kategorien von Lebensmitteln.

1. Nahrungsergänzungsmittel 

Hierbei handelt es sich um ein Lebensmittel, das in kleinen Dosen angeboten wird und, wie der Name schon sagt, die Ernährung ergänzt. Sie können in verschiedenen Formen vorliegen: Kapseln, Tabletten, Geleekapseln, Ampullen, Pulver, Tropfen…
Sie können Vitamine (Vitamin C, Folsäure …), Pflanzen (Ingwer, Ginseng, grüner Tee …) oder andere Substanzen (Carnitin, Koffein, Coenzym Q10 …) enthalten.
 


Obwohl sie oft in Apotheken verkauft werden und ähnlich aussehen, sind Nahrungsergänzungsmittel keine Medikamente, sie heilen oder verhindern keine (Symptome von) Krankheiten. Man sollte nie eine größere Menge einnehmen, als auf der Packung angegeben ist.
 
2. Angereicherte Lebensmittel

Dies sind Lebensmittel, denen absichtlich Vitamine oder Mineralstoffe zugesetzt wurden.
Zum Beispiel: mit Vitamin B6 angereicherte Energydrinks, mit Eisen angereicherte Getreideprodukte, mit Vitamin D angereicherte Milch…

 

Alle Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln finden Sie auf der Seite Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel | FÖD Volksgesundheit (belgium.be).
 
3. Lebensmittel für bestimmte Gruppen

Dies sind Lebensmittel, die speziell so behandelt oder zusammengesetzt sind, dass sie den Bedürfnissen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe entsprechen.
 
Diese Kategorie von Lebensmitteln umfasst:

  • Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung;

  • Getreidebeikost und Babynahrung;

  • Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke;

  • Ersatzstoffe für die gesamte Tagesration zur Gewichtskontrolle. 



Auf der folgenden Seite finden Sie alle Informationen zu Lebensmitteln für bestimmte Gruppen: Lebensmittel für spezifische Zielgruppen | SPF Volksgesundheit (belgium.be)
 
4. Zugelassene neuartige Lebensmittel

Hierbei handelt es sich um Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden und die nach einer Sicherheitsbewertung eine europäische Zulassung für die Vermarktung erhalten haben.
Zum Beispiel: Insekten, Chiasamen, Noni-Saft, Phytosterole …

 
 
Weitere Informationen zu neuartigen Lebensmitteln: Was sind neuartige Lebensmittel? | FÖD Volksgesundheit (belgium.be)
 
Diese Lebensmittel sind zwar gesetzeskonform, könnten aber unerwünschte Wirkungen hervorrufen, wenn sie in unangemessener Weise, in zu großen Mengen oder von Bevölkerungsgruppen, für die sie nicht bestimmt sind (z. B. Kinder), verzehrt werden. Bei Lebensmittelvergiftungen, die durch kontaminierte Lebensmittel, z. B. durch Bakterien, hervorgerufen wurden, müssen diese der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) gemeldet werden: FASNK, Kontaktstelle für Verbraucher (favv-afsca.be).