Um der Herausforderung der invasiven gebietsfremden Arten (IAS) zu begegnen und die Risiken zu erfassen, die sie für die Biodiversität darstellen, muss die Biologie des Tieres oder der Pflanze genau bekannt sein sowie deren Fähigkeit, sich in Belgien anzusiedeln.

Risikobeurteilung

Mitgliedsstaaten, die eine Art in die europäische Liste aufnehmen lassen wollen, führen auf nationaler Ebene Risikobeurteilungen durch.  Diese wissenschaftlichen Analysen ermöglichen es, das genaue Risiko, das das Tier oder die Pflanze für die Artenvielfalt, die Wirtschaft und die Gesundheit von Mensch und/oder Tier auf nationaler Ebene darstellt, zu ermitteln. 

Im Rahmen des durch die Verordnung ins Leben gerufenen wissenschaftlichen Forums für invasive gebietsfremde Arten werden diese Analysen zuerst von Wissenschaftlern der vereinten Mitgliedsstaaten geprüft.

Danach folgt eine Prüfung auf politischer Ebene durch die im europäischen Ausschuss für invasive gebietsfremde Arten vereinten Mitgliedsstaaten. Dieser Ausschuss beschließt, ob die der Risikobeurteilung unterzogenen Arten in die Liste aufgenommen werden oder nicht.

Wenn Belgien eine Art in die europäische Liste der invasiven gebietsfremden Arten aufnehmen möchte, entscheidet die Interministerielle Umweltkonferenz (IUK) auf der Grundlage eines Vorschlags des nationalen IGA-Ausschusses und der Stellungnahme des nationalen wissenschaftlichen IGA-Rates.

Die GD Umwelt des Föderalen Öffentlichen Dienstes Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt beteiligt sich in Zusammenarbeit mit den Regionen an der Risikobeurteilung mehrerer Arten. Auf europäischer Ebene wurden bestimmte Beurteilungen zur Aufnahme in die Liste der besorgniserregenden Arten vorgeschlagen.