Die Europäische Union hat Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe bestimmt, um die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu mindern.
 
Um den Gebrauch von Energie die in der europäischen Union aus nachhaltigen Quellen gewonnen ist zu fördern, haben die Mitgliedsstaaten die Richtlinie 2009/28/CE über die Förderung vom Gebrauch von erneuerbaren Energie adoptiert. Diese vorsieht u.A.:

- ein berechnetes Ziel an Energie aus erneuerbaren Quellen in ihrem Energieverbrauch bis 2020, das jedem Mitgliedsstaat zugeordnet wird. Für Belgien ist dieses Ziel 13%.
- Das, von heute bis zum Jahre 2020, der Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen im Transportbereich mindestens 10% des Endenergieverbrauchs im Transportbereich gleich sei.
- Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe, um die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren.

In Belgien haben Unternehmen die Möglichkeit, die Lose des Biokraftstoffs, die sie auf den Markt bringen, in einer Datenbank registrieren zu lassen und sie dann an ihre Kunden zu übertragen. Auf diese Weise haben die Unternehmen die Möglichkeit, ihren Handelspartnern den Nachweis zu liefern, dass die Nachhaltigkeitskriterien eingehalten worden sind.

Die belgische Gesetzgebung erlaubt es, Kraftstoffe mit einem Biokraftstoffanteil auf den Markt zu bringen, der höher ist als von den europäischen Normen erlaubt, sowie reines Rapsöl an regionale Transportfirmen und Autofahrer zu verkaufen.

Da in diesen beiden Fällen die europäischen Normen keine Vorgaben machen, hat der belgische Gesetzgeber entsprechende Ausnahmebestimmungen verabschiedet.