Von Rio bis Aarhus
Im Jahr 1992 hat die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio (Brasilien) eine Erklärung verabschiedet, allgemein bekannt als "Rio-Erklärung", die das Konzept der Rechte und Verantwortungen der Länder in Umweltangelegenheiten vorantrieb.
Grundsatz 10 der Rio-Erklärung, d.h. der Grundsatz des Zugangs zu Informationen und der Beteiligung an Entscheidungen, laute wie folgt: "Umweltfragen sind am besten auf entsprechender Ebene unter Beteiligung aller betroffenen Bürger zu behandeln."
Die Aarhus-Konvention, über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten entstand unter Federführung der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) und zielt auf die Umsetzung dieses Grundsatzes ab. Die Aarhus-Konvention findet auf den europäischen Kontinent im weiteren Sinne, einschließlich verschiedener Länder Zentralasiens, Anwendung.
Sie wurde 1998 verabschiedet und von 39 Staaten sowie der Europäischen Gemeinschaft als solche in der gleichnamigen dänischen Stadt unterzeichnet. Sie ist auf internationaler Ebene am 30. Oktober 2001 und in Belgien am 21. April 2003 in Kraft getreten. Zurzeit sind 47 Länder, darunter Belgien, Vertragsparteien der Konvention:
Die Aarhus-Konvention erkennt der Öffentlichkeit folgende Rechte zu:
- Recht auf Zugang zu Umweltinformationen,
- Recht auf Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten,
- Recht auf Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Darüber hinaus wurden eine GVO-Änderung (zu gentechnisch veränderten Organismen) und ein PRTR-Protokoll (zur Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen) in die Konvention aufgenommen.
Die Umsetzung der Aarhus-Konvention
Da die Europäische Gemeinschaft die Aarhus-Konvention ebenfalls ratifiziert hat, wurden die Bestimmungen in Bezug auf den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten in das Eu- Recht aufgenommen (Aarhus EU).
Belgien hat folglich diese Bestimmungen in belgisches Recht übernommen. Sowohl der Föderalstaat als die Regionen haben ihre Rechtsvorschriften (föderale Gesetze bzw. regionale Dekrete und Ordonnanzen) zwecks Umsetzung der Konvention im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen (AKIUP) angepasst. In der Zwischenzeit hat Belgien drei Berichte über die Umsetzung der Aarhus-Konvention erstellt.
Weitere Informationen:
- Das nationale Portal www.aarhus.be (die Aarhus-Konvention in Belgien) bietet allgemeine Informationen über die Konvention, ihre Säulen und ihre Umsetzung in Belgien durch die föderalen Behörden und die drei Regionen.
- Diese Seite „Der Föderalstaat setzt sich für Ihre Umweltrechte ein“ erklärt, wie diese drei Säulen der Konvention speziell auf föderaler Ebene in Gesetzgebung und Praxis umgesetzt werden.
Dokument
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Konvention von Aarhus.pdf PDF document - 73.71 KB
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Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates PDF document - 132.46 KB
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Aarhus Convention: Implementation guide PDF document - 3.36 MB
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Protecting your environment PDF document - 1.68 MB
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Synthesis implementation report Belgium Aarhus 2020 PDF document - 470.49 KB
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Federaal Rapport Aarhus 2020 PDF document - 704.17 KB
Rechtsvorschriften
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Richtlinie 2003-35-EG.pdf PDF document - 134.13 KB
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Königlicher Erlass vom 20. Dezember 2006 PDF document - 318.46 KB
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Gesetz vom 5. August 2006 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen PDF document - 99.5 KB
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Königlicher Erlass 17. August 2007 PDF document - 323.24 KB