Jedes Biozid, das in Verkehr gebracht werden soll, wie Handgels und Flächendesinfektionsmittel, muss vom FÖD Volksgesundheit zugelassen werden. Hier finden Sie alle Informationen zur Bereitstellung auf dem Markt, zum Einkauf und zur korrekten Verwendung dieser Biozide.
Einkauf und Verwendung von Alkoholgelen und Desinfektionsmitteln
Alkoholgele, hydroalkoholische Lösungen und Desinfektionsmittel sind Biozidprodukte: Mittel zur Zerstörung von Schadorganismen. Missbrauch kann gesundheits- und umweltschädlich sein. Es kann auch dazu führen, dass Bakterien Resistenzen gegen die Wirkstoffe entwickeln. Biozide müssen vom FÖD Gesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt zugelassen sein. Das FÖD Gesundheit bewertet die Zusammensetzung des Produktes und prüft unter anderem, ob das Etikett die für die sichere Verwendung erforderlichen Richtlinien enthält. Beispielsweise bemüht sich der FÖD, die Risiken für Umwelt und Gesundheit zu begrenzen.
1. Zugelassene Biozide
Alle zugelassenen Biozide werden in der Liste der zugelassenen Produkte veröffentlicht.
2. Einkauf und Verwendung von Handgelen (Produkttyp 1)
Verwenden Sie Alkoholgel und hydroalkoholische Lösungen sorgfältig: Halten Sie Abstand und waschen Sie Ihre Hände vorzugsweise mit Wasser und Seife!
Alkoholgele mit desinfizierenden Eigenschaften sind Biozide: Missbrauch dieser Produkte oder Konzentrationen bei unsachgemäßer Verwendung können schädlich sein. Sie können auch zur Entwicklung einer Bakterienresistenz führen. Verwenden Sie daher hydroalkoholische Gele und Lösungen sorgfältig wie auf dem Etikett angegeben. Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand und waschen Sie Ihre Hände mit Wasser und Seife!
Wenn für Ihre Mitarbeiter oder Kunden keine Seife oder Wasser in der Nähe ist, können Sie ein hydroalkoholisches Gel verwenden. Gemäß den Empfehlungen der WHO (Weltgesundheitsorganisation) müssen hydroalkoholische Desinfektionslösungen für die Verwendung im Gesundheitswesen mindestens 80% Ethanol oder 75% Isopropanol enthalten, um gegen Bakterien und bestimmte Viren wie COVID-19 wirksam zu sein (siehe WHO-Richtlinien zur Händehygiene in Gesundheitsvorsorge).
Hydroalkoholische Lösungen mit einem geringeren Gehalt, die für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, sind in Belgien zugelassen, sofern (wenn anwendbar) die Wirksamkeit der Handgelformulierung gegen Bakterien und eingekapselte Viren auf der Grundlage wissenschaftlicher Daten nachgewiesen wurde. Auf unserer Website finden Sie alle in Belgien zugelassenen Biozide.
Die Paletten mit Produkten, die an den Endverbraucher geliefert werden, sollen mit dem Sicherheitsdatenblatt des Produktes, einem Etikett das den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, und dem Nachweis, dass das Produkt zugelassen ist, versehen sein.
Umpacken von wässrig-alkoholischen Gels für den internen Gebrauch in einem Unternehmen oder einer Einrichtung:
In der Regel werden wässrig-alkoholische Gels an die Unternehmen oder Einrichtungen in sperrigen Industrie-Verpackungen geliefert, die für den täglichen Gebrauch am Arbeitsplatz ungeeignet sind. Im Prinzip dürfen zugelassene Biozid-Produkte nur in durch die Biozidabteilung genehmigten Volumen auf den Markt gebracht und eingesetzt werden. Aus den vorstehenden Gründen können wir dem Umpacken von Handgels in kleinere Verpackungen zustimmen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die sperrige Verpackung wurde bereits durch die Bioziabteilung genehmigt ;
- Das genehmigte Etikett muss auf der neuen Verpackung angebracht sein und darf unter keinen Umständen geändert werden;
- Das umgepackte Biozid-Produkt darf nur für den internen Gebrauch (am Arbeitsplatz, in der Produktion, in Telearbeit) eingesetzt werden;
- Nach Umpackung in kleinere Verpackungen darf das Biozid-Produkt nicht weiterverkauft werden.
3. Einkauf und Verwendung von Flächendesinfektionsmitteln (Produkttyp 2)
Jedes im Handel erhältliche Reinigungsmittel kann zum Reinigen von Arbeitsflächen, Böden, Wänden usw. verwendet werden. Zur Desinfektion von Bereichen und Oberflächen in Ihrem Unternehmen dürfen jedoch nur zugelassene Biozide verwendet werden. Die auf dem Etikett und in der Urkunde angegebenen Nutzungsbedingungen sind strikt einzuhalten. Beispielsweise kann es erforderlich sein, Lebensmittel aus dem behandelten Bereich zu schützen oder zu entfernen oder die behandelten Oberflächen gründlich mit Trinkwasser zu spülen.
Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zur Verwendung von Desinfektionsmitteln für Oberflächen. Der FÖD Gesundheit empfiehlt Privatpersonen, das Haus weiterhin mit einem normalen Reinigungsmittel zu reinigen. Wenn jemand im Haus infiziert oder möglicherweise infiziert ist, wird empfohlen, harte Oberflächen die häufig berührt werden, mit Bleichmittel zu desinfizieren.
Die Paletten mit Produkten, die an den Endverbraucher geliefert werden, sollen mit dem Sicherheitsdatenblatt des Produktes, einem Etikett das den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, und dem Nachweis, dass das Produkt zugelassen ist, versehen sein.
4. Desinfektionstunnel
In seiner Stellungnahme über SARS-CoV-2 und den Einsatz von Ozontunneln zur "Desinfektion" von Einkaufswagen und Kunden hat der Hohe Gesundheitsrat eine ungünstige Stellungnahme in Bezug auf die Einführung und Verallgemeinerung dieser Technik in Belgien abgegeben. Es besteht in der Tat ein Mangel an eindeutigen und stichhaltigen wissenschaftlichen Beweisen für die Wirksamkeit von Desinfektionstunneln. Darüber hinaus ist das Risiko toxischer Auswirkungen (insbesondere auf die Lungen) selbst bei sehr geringen Dosen für besonders schutzbedürftige Personen zu hoch. Diese Stellungnahme bezieht sich ebenfalls auf Desinfektionstunnel, bei denen andere biozide Wirkstoffe als Ozon eingesetzt werden.
Auf der Grundlage dieser Stellungnahme hat der Dienst Biozide beschlossen, Zulassungsanträge wie folgt zu behandeln:
- Falls der Wirkstoff auf europäischer Ebene genehmigt ist (siehe Website der ECHA), muss der Zulassungsantrag gemäß dem europäischen Verfahren erfolgen.
- Falls der Wirkstoff in das europäische Programm zur Prüfung von Wirkstoffen einbezogen ist und seine Bewertung noch nicht abgeschlossen ist, ist das nationale Zulassungsverfahren anwendbar. In diesem Fall wird der Zulassungsantrag einer vollständigen wissenschaftlichen Bewertung gemäß Artikel 10 des Königlichen Erlasses vom 4. April 2019 unterzogen.
Der Wirkstoff muss mindestens einer der vorerwähnten Bedingungen genügen. Andernfalls kann das Biozidprodukt, das den Wirkstoff enthält, auf dem belgischen oder europäischen Markt nicht registriert beziehungsweise zugelassen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Genehmigung eines neuen Wirkstoffs auf europäischer Ebene einzureichen (siehe Website der ECHA).
5. Nützliche Links und Kontakt
Sie können unseren Helpdesk für weitere Informationen kontaktieren.
Um Unternehmen bei der schrittweisen Wiederaufnahme wirtschaftlicher Aktivitäten zu unterstützen, haben die Sozialpartner des Hohen Rates für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz, die politische Abteilung des Arbeitsministers und Experten des FÖD Beschäftigung in Absprache einen allgemeinen Leitfaden erstellt.
Herstellung und Bereitstellung von Biozidprodukten (Covid-19)
1. Informationen für Apotheker
Angesichts der Schwierigkeiten, mit denen Apotheken derzeit konfrontiert sind, hydroalkoholische Lösungen zu erhalten, ermächtigt die belgische zuständige Behörde Apotheker sowohl in öffentliche Apotheken wie auch in Krankenhausapotheken ausnahmsweise und vorübergehend, ihre eigenen hydroalkoholischen Lösungen gemäß den Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herzustellen. Weitere Informationen zu den Bestimmungen und Einschränkungen dieser Genehmigung finden Sie im Königlichen Erlass vom 18. März 2020 über die Herstellung und Vermarktung von Handalkoholgelen für die menschliche Hygiene im Rahmen des Kampfes gegen die Ausbreitung der Covid-19.
2. Akzisen
Wenn Sie in Belgien hydroalkoholische Gele, Handgele oder andere Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis herstellen möchten, müssen Sie die belgischen Verbrauchsteuerregeln und insbesondere die anzuwendenden Denaturierungsmethoden einhalten.
Für die Denaturierung von Alkohol, der in Bioziden verwendet wird (Produkttyp 1 oder 2), werden nur die folgenden Methoden akzeptiert:
- entweder 3 l Ether pro hl absoluter Alkohol;
- entweder 3 l Isopropylalkohol + 1 g Denatoniumbenzoat pro hl absoluter Alkohol;
- entweder 78 g tert-Butanol + 1 g Denatoniumbenzoat pro hl absoluter Alkohol;
- entweder 2 Liter Diisopropylalkohol + 2 Liter Butanon pro hl absoluter Alkohol;
- entweder Zugabe von Eurodenaturierungsmittel, dies bedeutet 1 l Isopropylalkohol + 1 l Butanon + 1 g Denatoniumbenzoat pro hl absoluter Alkohol.
Dokument
-
Praktische Anleitung zum Reinigen und Desinfizieren von Oberflächen PDF document - 175.49 KB