AskREACH , das 2017 initiiert wurde, ist ein EU-Projekt, das darauf abzielt, Verbraucher:innen und Unternehmen dabei zu unterstützen, ihr „Auskunftsrecht“ über sehr besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) in verbrauchernahen Erzeugnissen durchzusetzen. Tatsächlich legt die Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Artikel 33.2 fest, dass Lieferanten verpflichtet sind, Bürger:innen oder Verbraucher:innen auf Ersuchen binnen 45 Tagen Informationen über das Vorhandensein von SVHC in den von ihnen in Verkehr gebrachten Erzeugnissen zur Verfügung zu stellen.


Die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), die zweimal jährlich aktualisiert wird, ist auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verfügbar. Auf dieser Liste findet man unter anderem die meisten der auf EU-Ebene identifizierten endokrinen Disruptoren wieder. Auf der Grundlage dieser Daten hat Belgien einen nationalen Aktionsplan für endokrine Disruptoren (NAPED) entwickelt. Eine der darin enthaltenen Maßnahmen ist der Beitritt Belgiens zum europäischen AskREACH-Projekt.

Belgien hat sich daher 2023 dem AskREACH-Projekt angeschlossen. Dessen Hauptziel ist es, den Kommunikationsfluss von Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Erzeugnissen zwischen Lieferanten und Verbraucher:innen zu erleichtern. Belgische Lieferanten können ab sofort zu dem Projekt beitragen, indem sie das Vorhandensein von SVHC im AskREACH-System kodieren. Diese Daten sind den Verbraucherinnen und Verbrauchern über die Scan4Chem-App zugänglich. Ein Lieferant ist jeder Produzent oder Importeur eines Erzeugnisses, Händler oder anderer Akteur der Lieferkette, der das Erzeugnis in Verkehr bringt. Wenn Sie davon betroffen sind, finden Sie in den folgenden Überschriften weitere Informationen zu Ihren Pflichten und zur Nutzung des Lieferanten-Interface.

Am AskREACH-Projekt sind inzwischen 20 europäische Länder beteiligt: Belgien, Frankreich, Deutschland, Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Luxemburg, Kroatien, Ungarn, Tschechische Republik, Österreich, Estland, Lettland, Litauen,  Spanien, Griechenland, Portugal, Dänemark, Schweden und Polen. Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) koordiniert das Projekt. Es hat sich folgende Ziele gesetzt:

  • Sensibilisierung der Industrie und der Akteure des Vertriebs bezüglich ihrer Informationspflichten gemäß Artikel 33.2 der REACH-Verordnung,
  • Verbesserung des Informationsflusses zu SVHC zwischen Verbrauchern und Unternehmen, 
  • Weitergabe einfacher und deutlicher Informationen für Verbraucher:innen über das Vorhandensein von SVHC in ihren Erzeugnissen, 
  • Besserer Schutz der Gesundheit der Verbraucher:innen, indem sie ermutigt werden, verantwortungsvolle Kaufentscheidungen zu treffen und so ihre potenzielle Exposition gegenüber diesen Stoffen zu begrenzen, 
  • Begrenzung der potenziellen Auswirkungen dieser Erzeugnisse auf die Umwelt, insbesondere durch die Erfüllung der Grundsätze des Aktionsplans Zero Pollution und durch die Förderung des Übergangs zu einer europäischen Kreislaufwirtschaft durch sicherere Alternativen,
  • Verbesserung der Substitution von SVHC in verbrauchernahen Erzeugnissen durch Beschleunigung der Nachfrage der Verbraucher:innen nach SVHC-freien Erzeugnissen und Förderung des Bewusstseins in der Industrie. 

 

 

Ihre Pflichten und Vorteile als Lieferant

Gesetzliche Anforderungen bezüglich Kommunikation und Information

Artikel 33 der REACH-Verordnung definiert die Verpflichtung der Lieferanten zur Weitergabe von Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in ihren Erzeugnissen. Ein Lieferant ist jeder Produzent oder Importeur eines Erzeugnisses, Händler oder anderer Akteur der Lieferkette, der das Erzeugnis in Verkehr bringt. Die betroffenen Stoffe sind in der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe enthalten. 


 

Artikel 33 – Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen 

(1) Jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen die Kriterien des Artikels 57 erfüllenden und gemäß Artikel 59 Absatz 1 ermittelten Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, stellt dem Abnehmer des Erzeugnisses die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung, gibt aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes an. 
(2) Auf Ersuchen eines Verbrauchers stellt jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen die Kriterien des Artikels 57 erfüllenden und gemäß Artikel 59 Absatz 1 ermittelten Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, dem Verbraucher die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung, gibt aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes an. Die jeweiligen Informationen sind binnen 45 Tagen nach Eingang des Ersuchens kostenlos zur Verfügung zu stellen. 

Das AskREACH-System ist ein Instrument, das es Ihnen über die gesamte Lieferkette hinweg ermöglicht, Ihrer Verpflichtung zur Transparenz gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern wirksam nachzukommen. Dies kann regelmäßig oder auf Anfrage eines Verbrauchers oder einer Verbraucherin geschehen.

  • Als Lieferant eines Erzeugnisses müssen Sie Ihren Kundinnen und Kunden kostenlos und über die gesamte Lieferkette hinweg die Namen aller im Erzeugnis enthaltenen SVHC (> 0,1 Massenprozent) und für eine sichere Verwendung ausreichende Informationen zur Verfügung stellen [Artikel 33 Absatz 1 der REACH-Verordnung].
  • Auf Ersuchen eines Verbrauchers müssen Sie als Lieferant eines Erzeugnisses kostenlos alle Namen der im Erzeugnis enthaltenen SVHC (> 0,1 Massenprozent) und die für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung stellen [Artikel 33 Absatz 2 der REACH-Verordnung].

Diese Informationen müssen seit dem 5. Januar 2021 auch in der SCIP-Datenbank gemeldet werden, um sie während des gesamten Lebenszyklus des Produkts bis hin zum Abfallprodukt verfügbar zu machen. Zweck der Datenbank ist es, die Abfalltrennung zu erleichtern und die Qualität der recycelten Materialien zu verbessern.

Welche Vorteile haben Sie davon?

Mit dem AskREACH-System können Sie sich als vertrauenswürdiges, verantwortungsbewusstes und verbraucherorientiertes Unternehmen präsentieren: 

  • Seien Sie transparent über die Zusammensetzung Ihrer Produkte und geben Sie Ihren Kundinnen und Kunden Empfehlungen für den sicheren Gebrauch von Erzeugnissen, die SVHC enthalten; 
  • Werben Sie für Ihre Erzeugnisse, die keine SVHC enthalten; 
  • Kommunizieren Sie aktiv über Ihr Engagement: Zeigen Sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern, dass Ihr Unternehmen auf ihre Bedenken eingeht. 75 % der europäischen Verbraucher:innen erwarten von Unternehmen Initiativen in Sachen Nachhaltigkeit; 
  • Profitieren Sie von regulatorischer Unterstützung: Mithilfe einer Erinnerung zur Aktualisierung der Informationen, die bei jeder Aktualisierung der SVHC-Liste verschickt wird, können Sie Ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung aktuell halten. 
AskREACH für Unternehmen

Das AskREACH-System

Das AskREACH-System ist das Ergebnis des europäischen LIFE AskREACH Projekts, das durch das europäische LIFE-Programm mitfinanziert wurde. Es besteht im Wesentlichen aus einer 

  • AskREACH-Datenbank , die in allen teilnehmenden Ländern verfügbar ist und sich an Unternehmen richtet,
  • App für Verbraucher, Scan4Chem, die in die Landessprachen der beigetretenen Staaten übersetzt ist.

Das AskReach-System, das von Daten der Unternehmen gespeist wird, enthält Informationen über das Vorhandensein von SVHC in ihren Erzeugnissen und ist mit Scan4Chem verbunden. Durch Scannen des Barcodes können Verbraucher:innen prüfen, ob dieser SVHC enthält.. Wenn das Erzeugnis nicht codiert ist oder die Informationen nicht verfügbar sind, kann die Anwendung die Verbraucheranfragen an die jeweiligen Unternehmen weiterleiten, die 45 Tage Zeit haben, um die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen.

Das AskREACH-System umfasst vier Schnittstellen: 

  • Projektportal 
  • Verbraucher 
  •  Lieferanten 
  • Verwaltung

Die Schnittstelle für Verbraucher bezieht sich auf die Scan4Chem-Anwendung. Die Schnittstelle für Lieferanten enthält die Verwaltung und Überwachung der Datenbank. Die Schnittstelle für die Verwaltung wird in Belgien von mehreren Partnerorganisationen verwaltet. Der FÖD Volksgesundheit und der FÖD Wirtschaft verwalten die Kommunikation und die Unterstützung gegenüber den Lieferanten, während Bond Beter Leefmilieu und Ecoconso dies für die Verbraucher übernehmen. An diese Stellen können sich die Verbraucher mit ihren Fragen wenden (auf Niederländisch bei der BBL und auf Französisch bei Econso). Die Portalschnittstelle ermöglicht den Zugang zu den Informationen per Computer.

Die AskREACH-Schnittstelle für Lieferanten

Dieses kostenlose System ist über einen Webbrowser zugänglich und ermöglicht es Lieferanten eines Erzeugnisses (Produzenten, Importeure und Einzelhändler), Verbraucheranfragen zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) zu verwalten und zu beantworten.

Die AskREACH-Schnittstelle für Lieferanten ist mit einer Datenbank verbunden, in der jeder Lieferant von Erzeugnissen Informationen über die in seinen Erzeugnissen enthaltenen SVHC speichern kann. Der Lieferant verwaltet diese Informationen über die AskREACH-Schnittstelle für Lieferanten.

Informationen über SVHC in Erzeugnissen, die vom Lieferanten des Erzeugnisses in die Datenbank aufgenommen wurden, sind auch für alle Verbraucher:innen über die Scan4Chem Smartphone-App zugänglich. Mit dieser App können die Verbraucher:innen Informationen über SVHC in Erzeugnissen, die in der Datenbank enthalten sind, abrufen oder ein Informationsersuchen über SVHC in Erzeugnissen, die noch nicht in der Datenbank enthalten sind, übermitteln. Alle Lieferanten von Erzeugnissen können über die AskREACH-Schnittstelle für Lieferanten auf eine Verbraucheranfrage antworten.

Die AskREACH-Schnittstelle für Lieferanten umfasst vier Funktionen:

  1. Barcodes im System registrieren
    Die Barcode-Registrierungsfunktion des AskREACH-Systems ermöglicht es Barcode-Besitzern, die eigenen Barcodes im System zu definieren und zu registrieren. 
  2. ​Informationen über SVHC in Erzeugnissen verwalten
    Diese Funktion ermöglicht es den Benutzerinnen und Benutzern, Informationen über Erzeugnisse im AskREACH-System einzugeben, zu speichern und zu ändern. Informationen über SVHC in Erzeugnissen, die in die Lieferanten-Schnittstelle eingegeben werden, werden in der AskREACH-Datenbank gespeichert, die Verbraucher abfragen können, um SVHC-Informationen über die Scan4Chem Smartphone-App zu erhalten.
  3. Verbraucheranfragen zu SVHC verwalten und beantworten 
    Diese Option fungiert als Kommunikationsplattform zwischen den Lieferanten eines Erzeugnisses und ihren Kundinnen und Kunden: Hier kann der Nutzer dem anfragenden Verbraucher eine persönliche Antwortnachricht übermitteln. Sie ermöglicht es dem Nutzer außerdem, die Informationen über das Erzeugnis in der AskREACH-Datenbank zu speichern, sodass er nie wieder auf andere Anfragen für dasselbe Erzeugnis antworten muss.
  4. Statistiken zu SVHC-Anfragen abrufen
    ​Diese Option ist derzeit nicht verfügbar. 
Wie verwende ich das AskReach-System?

Das sehr ausführliche Schnittstellenhandbuch für Lieferanten erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie das AskREACH-System nutzen können. Im Folgenden finden Sie die drei wichtigsten Schritte der Schnittstelle für Lieferanten sowie die Referenzseiten im Handbuch.


Schritt 1: Registrieren Sie Ihr Unternehmen im AskREACH-System 

  • Gehen Sie auf die Plattform https://suppliers.askreach.eu/ 
  • Klicken Sie unten auf dem Bildschirm auf „Register“.
  • Geben Sie die Informationen ein, klicken Sie erneut auf „Register“ und folgen Sie den Anweisungen (im Handbuch S. 11–12). 

 

Schritt 3: Laden Sie die Erzeugnisse hoch 

  • Klicken Sie auf die Registerkarte „Barcode Range Declaration“, um Informationen über eine Reihe von Barcodes von Erzeugnissen mit SVHC-Konzentrationen > 0,1 Massenprozent (w/w) hinzuzufügen
    ODER
  • Klicken Sie auf die Registerkarte „Article declaration“ und klicken Sie auf „Add article“, um die Erzeugnisse einzeln hinzuzufügen (S. 24–32)
    ODER
  • Um mehrere Erzeugnisse blockweise hochzuladen, klicken Sie auf „More“ und anschließend auf „Import“ und laden Sie Ihr vorausgefülltes Formular für die AskREACH-Lieferantenerklärung (.xlsx) hoch. ​ Diese Excel-Datei finden Sie hier (S. 32–38). 

Schritt 2: Fügen Sie Informationen über das Unternehmen hinzu 

  • Fügen Sie auf der Seite „Profile“ Informationen über das Unternehmen hinzu.
  • Geben Sie eine allgemeine E-Mail-Adresse an, an die Anfragen zu SVHC in Ihren Erzeugnissen geschickt werden (S. 11–20). 
  • Wenn Sie Eigentümer von Barcodes sind, geben Sie unten auf der Seite Ihre Barcodes oder Ihr Unternehmenspräfix (GCP oder „Global Company Prefix“) an (S 20-23). 

Sehen Sie sich auch das Registrierungsverfahren an, um sich mit dem System vertraut zu machen.

 

 

Kontrolle

Das AskREACH-System ist ein Kommunikationsinstrument, das es sowohl Verbraucher:innen als auch Lieferanten ermöglicht, ihr Auskunftsrecht anzuwenden.

Unternehmen können ab sofort auf der Plattform Informationen über das Vorhandensein von SVHC in ihren Erzeugnissen angeben. 

Verbraucher:innen können über die Smartphone-App „Scan4Chem“ eine Anfrage zu SVHC erstellen und diese an die Lieferanten der entsprechenden Erzeugnissen senden. Lieferanten sind verpflichtet, binnen 45 Tagen nach Eingang des Ersuchens zu antworten.

Sollte ein Lieferant die Informationen nicht innerhalb von 45 Tagen zur Verfügung stellen, können Sie dies melden, indem Sie eine Nachricht an folgende E-Mail-Adresse schicken:

Die Verwendung von AskREACH ist nicht obligatorisch. Allerdings ist der Inspektionsdienst der GD-Umwelt des FÖD-Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt für die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung aus Artikel 33 der REACH-Verordnung zuständig.

Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung kann strafrechtlich verfolgt werden und wird gemäß Artikel 17 § 1 des Produktnormengesetzes (Gesetz vom 21. Dezember 1998 über Produktnormen zur Förderung umweltverträglicher Produktions- und Konsummuster und zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit) mit einer Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu drei Jahren und/oder einer Geldbuße von 160 Euro bis 4.000.000 Euro geahndet. Die strafrechtliche Geldbuße muss um die zusätzlichen Zuschlagzehntel erhöht werden (die sich gegenwärtig auf 8 belaufen).

FAQ

In welchen Ländern ist das AskREACH-System zugänglich?

Das System gibt es in Belgien, Frankreich, Deutschland, Serbien, Luxemburg, Kroatien, der Tschechischen Republik, Österreich, Lettland, Estland, Litauen, Griechenland, Portugal, Dänemark, Schweden und Polen. Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) koordiniert das Projekt. Die Anwendung für Verbraucher, Scan4Chem, wurde in die jeweiligen Sprachen übersetzt. Die App verfolgt das Hauptziel, den Kommunikationsfluss bezüglich der Informationen zu SVHC zu erleichtern. 

Wer sind die Lieferanten, die verpflichtet sind, Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in ihren Erzeugnissen zur Verfügung zu stellen?

Ein Lieferant ist jeder Produzent oder Importeur eines Erzeugnisses, Händler oder anderer Akteur der Lieferkette, der das Erzeugnis in Verkehr bringt. Sie können sich direkt an die Firma wenden, bei der Sie das Erzeugnis gekauft haben.

Wo finde ich die SVHC-Liste?

Die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe, die zweimal jährlich aktualisiert wird, ist auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verfügbar. 

Ab welcher Konzentration muss über das Vorhandensein von SVHC in einem Erzeugnis informiert werden?

Diese Stoffe gelten als in einem Erzeugnis vorhanden, wenn sie dort in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) vorkommen. Diese Verpflichtung wird in Artikel 33 der REACH-Verordnung beschrieben.

Wie kann ich meine Daten bei AskREACH vervollständigen?

Auf der Seite „Wie verwende ich das AskREACH-System?“ finden Sie eine zusammenfassende Erläuterung für die Verwendung der Benutzeroberfläche. Das Handbuch für Lieferanten enthält alle nützlichen Informationen, um das AskREACH-System Schritt für Schritt zu nutzen.

Sie können sich die Erläuterungen über die Verwendungen des AskREACH-Systems auch online ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=1EvUJursCUs 

Ist die SCIP-Datenbank mit der AskREACH-Datenbank verknüpft?

Im Rahmen der geänderten Abfallrahmenrichtlinie [Art. 9] ist die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) für die Entwicklung und Pflege der SCIP-Datenbank zuständig, an die Lieferanten von Erzeugnissen seit dem 5. Januar 2021 Informationen über alle von ihnen gelieferten Erzeugnisse, die SVHC (> 0,1 Massenprozent) enthalten, übermitteln müssen. 

Das AskREACH-Team stand in Kontakt mit dem SCIP-Team, um Synergien zwischen den beiden Datenbanken auszuloten. Es wurden Herausforderungen und Gemeinsamkeiten identifiziert, die in einem Dokument zusammengefasst wurden, das in Zusammenarbeit zwischen den beiden Projektteams erstellt wurde. Dieses Dokument zielt darauf ab, die Ausrichtung und die Vorteile der beiden Datenbanken zu erläutern. 

Warum muss ich meine Barcodes hinzufügen? (Nur wenn ich Eigentümer bin)

Die Angabe von Barcodes oder des Firmenpräfixes im AskREACH-System hilft dem System, relevante Verbraucher und Lieferanten, bei denen SVHC-Informationen zu Erzeugnissen angefragt werden können, miteinander zu verbinden.

Welche Informationen sind für die Nutzerinnen und Nutzer der App sichtbar?

Der Nutzerinnen und Nutzer der App sehen folgende Informationen:

  • den Namen Ihres Unternehmens, wie er in der Schnittstelle für Lieferanten festgelegt wurde 
  • das Datum der Dateneingabe 
  • ob das Erzeugnis einen oder mehrere SVHC > 0,1 Massenprozent (w/w) enthält 
  • den/die Namen des/der SVHC
  • die Version der Kandidatenliste, auf die sich die Informationen beziehen
  • „Factsheets“ (Informationsblättern) zu jedem SVHC der aktuellen Kandidatenliste. 

Die in den Factsheets enthaltenen Informationen sind auch auf der AskREACH-Projektwebsite verfügbar.

Welche Informationen muss ich für mein Erzeugnis angeben?

Sie müssen die folgenden obligatorischen Informationen angeben:

  • Sprache
  • Name des Erzeugnisses 
  • Barcode (oder ID), Erzeugniskategorie 
  • SVHC-Gehalt > 0,1 Massenprozent (w/w) 
  • Name(n) des/der SVHC

Optional können Sie auch einen Markennamen, eine Beschreibung und ein Bild des Erzeugnisses hinzufügen. Sie können angeben, ob sich der SVHC im Erzeugnis und/oder in der Verpackung befindet, und weitere Informationen über den Ort oder die Konzentration des SVHC im Erzeugnis bereitstellen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine PDF-Datei für weitere Informationen zur Lokalisierung, Konzentration oder Verwendung des Erzeugnisses bereitzustellen.

Wie aktualisiere ich meine Erzeugnisse?

Wenn die Informationen eines Erzeugnisses nicht aktuell sind, wird in der Spalte „Candidate List“ des betreffenden Erzeugnisses ein Button mit der Aufschrift „Update“ angezeigt. Klicken Sie auf darauf, um die Informationen zu aktualisieren, und bestätigen Sie dann im Fenster „Update Candidate List for article“, dass Sie die Informationen des Erzeugnisses aktualisieren möchten, damit sie sich auf die neueste Kandidatenliste beziehen. 

Was riskiert ein Unternehmen, wenn es nicht auf das Ersuchen von Verbrauchern reagiert?

Der Inspektionsdienst der GD-Umwelt des FÖD-Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt ist für die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung aus Artikel 33 der REACH-Verordnung zuständig.

Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung kann strafrechtlich verfolgt werden und wird gemäß Artikel 17 § 1 des Produktnormengesetzes (Gesetz vom 21. Dezember 1998 über Produktnormen zur Förderung umweltverträglicher Produktions- und Konsummuster und zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit) mit einer Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu drei Jahren und/oder einer Geldbuße von 160 Euro bis 4.000.000 Euro geahndet. Die strafrechtliche Geldbuße muss um die zusätzlichen Zuschlagzehntel erhöht werden (die sich gegenwärtig auf 8 belaufen).