Als Verbraucher haben Sie das Recht, von Ihrem Lieferanten* die Auskunft zu erhalten, ob das Erzeugnis, das Sie bei ihm kaufen, einen sehr besorgniserregenden Stoff (SVHC- substance of very high concern) enthält. Dadurch soll eine gefahrlose Verwendung von Stoffen erreicht werden, die einen SVHC enthalten. Die Liste der sehr besorgniserregenden Stoffe, die zweimal jährlich aktualisiert wird, ist auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verfügbar.

Ihr Händler ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von 45 Tagen ab Erhalt Ihrer Anfrage zu antworten. Ein Stoff gilt als in einem Erzeugnis vorhanden, wenn er sich dort in einer Konzentration von mindestens 0,1 Ma%/Masse (m/m) findet. Diese Pflicht ist in Artikel 33 der Reach-Verordnung beschrieben.

Die neue SCIP-Datenbank erlaubt es Ihnen übrigens, Informationen über gefährliche Stoffe einzusehen, die möglicherweise in Ihrem Produkt vorhanden sind.  

Es ist wichtig für den Verbraucher, dass er von seinem Auskunftsrecht weiß. Belgien geht davon aus, dass ein Erzeugnis nicht seine Funktion verliert, wenn es in einen größeren Komplex von Erzeugnissen integriert ist. Der kritische Wert von 0,1% muss deshalb als durchschnittliche Konzentration jedes einzeln betrachteten Erzeugnisses berechnet werden.

Zur Erinnerung: als Erzeugnis wird ein Objekt verstanden, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt.

Praktische Beispiele:

Ein als Knopf verkaufter Knopf ist ein Erzeugnis. Wird der gleiche Knopf zusammen mit einer Jacke verkauft, bleibt er ein selbständiges Erzeugnis. Die mögliche Konzentration eines sehr besorgniserregenden Stoffes ist in beiden genannten Fällen gleich.

Auf die gleiche Weise können Sie von Ihrem Händler die Auskunft verlangen, ob die Griffe an Ihrem Fahrradlenker einen oder mehrere SVHC enthalten. Die Berechnung muss getrennt für die Griffe erfolgen und nicht im Verhältnis zur Gesamtmasse des Fahrrads.

*Als Lieferant wird der Hersteller oder Importeur eines Erzeugnisses, Händler oder ein sonstiger Akteur in der Versorgungskette angesehen, der ein Erzeugnis in Verkehr bringt. Sie können sich direkt an das Unternehmen wenden, bei dem Sie das Erzeugnis erworben haben.

Falls der Lieferant nicht nach 45 Tagen antwortet, können Sie sich an folgender e-Mail Adresse melden: info@health.fgov.be