Das „freiwillige Partnerschaftsabkommen“ (VPA), das von der FLEGT-Verordnung vorgesehen ist, stellt das Kernstück der Umsetzung dieser Politik dar, die ein ausgewogenes Kontroll- und Lizenzierungssystem einrichten möchte.

Geleitet von der Abteilung für Entwicklung und Zusammenarbeit der Europäischen Kommission sind die VPA bilaterale Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union und einem Partnerland.

Ein VPA kann sich auf mehrere Entwicklungsbereiche der Forstwirtschaft beziehen, wie zum Beispiel:

• Gesetzgebung: Unterstützung bei der Umsetzung der Reformen;
• Holzeinschlag: Unterstützung bei der Entwicklung von Systemen, mit denen die Rechtmäßigkeit des Holzeinschlags überprüft werden kann;
• Erhöhung der Kapazitäten von Regierungen und Vermittlern in den PArtnerländern;
• soziale Garantien: Suche nach gerechten und nachhaltigen Lösungen für die Holzgewinnung, damit die unerwünschten Folgen des Holzeinschlags für Bevölkerungsgruppen, für die der Wald den Lebensunterhalt bildet, gemindert werden;
• Kontrolle: Verbesserung der Betriebsstrukturen und Entwicklung zuverlässiger Kontrollsysteme in den Ländern, in denen die Beachtung der Forstbestimmungen nur schwach entwickelt ist.

Die VPA binden systematisch die verschiedenen beteiligten Parteien (Zivilgesellschaft und Privatsektor) ein und wachen über die beste Anwendung der Forstgesetze.
Sie verfolgen insbesondere die folgenden Ziele:

• Erreichung eines besseren Managements der Forstwirtschaft und Einrichtung eines Kontrollsystems in den Partnerländern;
• Besserer Zugang zum Markt der Europäischen Gemeinschaft für Holz aus den Partnerländern;
• Erhöhung der Einkünfte für die Regierungen der Partnerländer;
• Verbesserung der Unterstützung der Regierungen in den Partnerländern;
• Schaffung wirksamerer Instrumente zur Gewährleistung der Einhaltung der Gesetze in den Partnerländern ;
• Schaffung der besten Grundlagen für eine nachhaltige Forstbewirtschaftung.

Die Europäische Kommission hat bis heute VPA mit verschiedenen Ländern geschlossen, die sich in der Phase der Entwicklung ihres FLEGT-Systems befinden. Siehe Liste der VPA-Partnerländer auf der interaktiven Karte des folgenden Links: http://ec.europa.eu/europeaid/temp/flegt/.

15 tropische Partnerländer verhandeln mit der EU über ein VPA oder bereiten die Durchführung des Umsetzungsprozesses vor. Zusammen bedecken ihre Wälder ein Gebiet so groß wie die EU und sie sind für 80% der EU-Einfuhr von Tropenholz verantwortlich. Siehe Liste der VPA-Partnerländer: http://www.euflegt.efi.int/where-we-work.  

Nur wenn das VPA völlig umgesetzt ist und das Kontrollsystem in Betrieb ist, als ausreichend zuverlässig und robust betrachtet wird, was u.a. bedeutet, dass es einer effektiven Kontrolle der Lieferkette unterliegt, Mechanismen zur Kontrolle der Konformität bestehen und unabhängige  Audits durchgeführt werden, kann ein Land Genehmigungen abliefern. Sobald ein Land anfängt,  FLEGT-Genehmigungen abzuliefern, müssen alle Ladungen von Holzprodukten, die im Anhang I des VPAs Produktscope aufgenommen sind und die in die EU exportiert werden, mit einer FLEGT-Genehmigung versehen sein, um für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in die EU zugelassen zu werden.  Vorläufig ist dies seit dem 15. November 2016 nur der Fall für Indonesien.