Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) hat ein Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt abgeschlossen. Dieses Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) wurde 1992 bei der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro verabschiedet.

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) verfolgt drei Hauptziele:
- die Erhaltung der biologischen Vielfalt;
- die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile;
- die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen.

Dieses Übereinkommen betrifft alle Ökosysteme, Arten und genetischen Ressourcen. Es verbindet traditionelle Bemühungen des Naturschutzes mit wirtschaftlichen Zielen durch eine nachhaltige und ausgeglichene Nutzung biologischer Ressourcen.

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt wurde am 22. November 1996 von Belgien ratifiziert. Für seine Umsetzung haben die Unterzeichnerstaaten nationale Aktionspläne und Strategien zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt entwickelt.

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt umfasst mit seinem Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit außerdem den Bereich der Biotechnologie. Dieses Protokoll behandelt Fragen zur technologischen Entwicklung, zur Aufteilung der Vorteile der Biotechnologie und zur Biosicherheit.

Im Jahr 2010 wurden verschiedene Vereinbarungen zur Erreichung der drei Ziele dieses Übereinkommens abgeschlossen. Dazu gehören der Strategische Plan 2011-2020 für die Erhaltung der biologischen Vielfalt (einschließlich der Aichi-Ziele) und das Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die aus ihrer Nutzung entstehen.
Unser Land hat seine nationale Strategie vor kurzem aktualisiert, damit sie den Zielen der Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union für 2020 und des strategischen Plans der CBD gerecht wird.