Das Komitee für die Prüfung der Beachtung der Vorschriften der Konvention über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) hat eine Erklärung über die Anwendung der Aarhus-Konvention sowohl während der Covid-19-Pandemie als in der darauffolgenden Phase erneuten wirtschaftlichen Aufschwungs angenommen.
In seiner Erklärung weist das Komitee darauf hin, dass auch während der Covid-19-Krise und in der darauffolgenden Phase erneuten wirtschaftlichen Aufschwungs eine Minderung oder Einschränkung der in der Konvention verankerten verbindlichen Rechte nicht in Frage kommt. Es begrüßt die konstruktive Herangehensweise gewisser Parteien bei der Erkundung der Möglichkeiten, die Einhaltung der Anforderungen der Konvention während der Covid-19-Pandemie zu gewährleisten.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Erklärung des Komitees und die Pressemitteilung der UNECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) ; diese Texte liegen nur in Englisch vor.