http://www.cbd.int/Die Biodiversitätskonvention (CBD – Convention on Biological Diversity) ist eine der ersten Konventionen, die den Schutz der biologischen Diversität mit der nachhaltigen Entwicklung verbindet. Sie war auf dem Weltgipfel von Rio de Janeiro im Jahr 1992 (Erdgipfel) ausgehandelt worden und verfolgt drei maßgebliche Ziele:

1. Erhalt und Schutz der Biodiversität;
2. Nachhaltige Nutzung des Naturschätze;
3. faire Aufteilung der Vorteile der genetischen Ressourcen.

Der Strategieplan 2011-2020 dieser Konvention enthält 20 Ziele, vor allem die Abgrenzung eines Netzes geschützter Meeresgebiete im Interesse der Biodiversität. Dieses Netz soll bis 2020 weltweit 10 % aller See- und Küstengebiete umfassen.

Seit dem Biodiversitätsgipfel 2008 haben die Signatarstaaten der Biodiversitätskonvention die Kriterien zur Identifizierung wichtiger ökologischer und biologischer Gebiete (EBSAs, oder Ecologically or Biologically Significant Areas) verabschiedet.

Sowohl auf europäischer als auch internationaler Ebene wacht der Dienst Meeresumwelt des FÖD Öffentliche Gesundheit, Sicherheit der Nahrungskette und Umwelt darüber, dass die Biodiversität ein vorrangiger Tagesordnungspunkt der CDB bleibt. Seit der Biodiversitätskonferenz in Nagoya (November 2010) arbeitet die Delegation des Dienstes Meeresumwelt aktiv an der Erstellung des Protokolls von Nagoya über den Zugang und die Aufteilung der Vorteile, die aus einer fairen und nachhaltigen Nutzung der genetischen Ressourcen, einschließlich der des Meeres, entstehen, und an der Einrichtung einer weltweiten Datenbank der ökologisch und biologisch wichtigen Seegebiete.