2003 hat sich die Europäische Kommission verpflichtet, den Kampf gegen den illegalen Holzeinschlag und den Handel mit illegalem Holz durch Festlegung eines Aktionsplans aufzunehmen. Der FLEGT-Aktionsplan (d.h. „Forest Law Enforcement, Governance and Trade“, auf Deutsch: „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“) verfolgt auf kurze Sicht das Ziel, die legale Herkunft des Holzes zu kontrollieren. Auf lange Sicht zielt sie ab auf eine nachhaltige Forstwirtschaft in den Ländern, die den europäischen Markt beliefern.

Konkret fand der Plan seinen Niederschlag in der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 über die Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungsverfahrens für den Holzimport in die Europäische Gemeinschaft, gemeinhin „FLEGT-Verordnung“ genannt. Das Ziel dieses Textes besteht darin, auf den europäischen Markt nur die Einfuhr von Holz und Holzprodukten zuzulassen, die gemäß den nationalen Rechtsbestimmungen des Erzeugerlandes gewonnen wurden.

Eine Durchführungsverordnung (1024/2008), die 2008 angenommen wurde, bestimmt die Anwendungsmodalitäten des Genehmigungssystems und verlangt die Kontrolle bei der Einfuhr des Holzes und der Holzprodukte aus Ländern, mit denen ein „freiwilliges Partnerschaftsabkommen“ (FLEGT-VPA) mit der Europäischen Union geschlossen worden ist. In der Praxis werden das Holz und die Holzprodukte, die legal in den Partnerländern gewonnen wurden, von einer Lizenz begleitet, die von der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes unterzeichnet worden ist. Daran erkennen die zuständigen Behörden der europäischen Mitgliedstaaten, dass es sich um legales Holz handelt.

Was ist legales Holz?

Legales Holz ist dasjenige Holz, das in Übereinstimmung mit den nationalen und/oder lokalen gesetzlichen Bestimmungen gewonnen, transportiert, verarbeitet, gekauft oder verkauft worden ist.
Dieses Holz muss die Mindestanforderungen erfüllen, die im Rahmen der VPA-Verhandlungen festgelegt worden sind. Es handelt sich prinzipiell um:
- die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Umweltsachen;
- das Arbeitsrecht und die Respektierung der lokalen Gemeinschaften;
- die Beteiligung der betroffenen Parteien;
- die Nutzungsrechte;
- die Gebiets- und Eigentumsrechte;
- steuerliche Anforderungen und Import- und Exportrechte;
- und schließlich Transport- und Exportverfahren.
Alle Anforderungen, die innerhalb der Versorgungskette erfüllt sein müssen, von der Holzgewinnung bis zur Ausfuhr, werden vor der Ausstellung der Lizenz untersucht und geprüft. Abschließend gewährleistet eine unabhängige Kontrolle, dass jeder seine Aufgabe erfüllt hat und dass die Lizenz vollkommen rechtmäßig ausgestellt worden ist.

Wann ist eine FLEGT-Genehmigung verpflichtet?

Ob Sie eine FLEGT-Genehmigung in einem FLEGT-Partnerland beantragen müssen oder nicht, hängt von dem Zollcode ab, unter den Ihr Holzprodukt fällt. Es handelt sich um den sogenannten GS-Code des harmonisierten Systems der Weltzollorganisation.

Indonesien ist vorläufig das einzige Land, das das Partnerschaftsabkommen (VPA) völlig implementiert hat und FLEGT-Genehmigungen erteilt.

Die Produkte, für die eine FLEGT-Genehmigung erforderlich ist, finden Sie im Anhang IA bei dem freiwilligen Partnerschaftsabkommen.

Sie sind Holzimporteur?

Es besteht eine Online-Anwendung FLEGIT, mit dem Sie zwecks Annahme die FLEGT-Genehmigungen für Ihre Lieferungen mitteilen können, damit der zollrechtlich freie Verkehr erlaubt ist.

Seit dem 1. Januar 2018 muss für jede Genehmigung, die in Belgien eingereicht wird, eine Gebühr von 50 Euro an den Haushaltsfonds für Rohstoffe und Produkte entrichtet werden (dies gilt nicht für Ladungen von weniger als 500 Kg). Die Rechtsgrundlage finden Sie im Artikel 6 dieses Königlichen Erlasses (FR und NL).

Alle drei Monate erhalten die Nutzer der FLEGIT-Anwendung eine Rechnung für die von ihnen eingegebenen Genehmigungen. 
Jedes Jahr gibt es vier Rechnungsperioden: Januar-März; April-Juni; Juli-September; Oktober-Dezember ;

Zuständige Behörde

Die zuständige belgische Behörde für die Umsetzung der Regelung ist die Generaldirektion Umwelt des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt, hier wiederum der Dienst „Produktpolitik“:

Dienst Produktpolitik
Generaldirektion Umwelt
Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt
Avenue Galilée 5/2 
B – 1210 BRUXELLES
Tel.:  +32 (0)2 524 95 51 oder +32 (0)2 524 95 46
E-Mail: flegt@health.fgov.be

Die Strafen für den Fall eines Verstoßes gegen die FLEGT-Bestimmungen werden auf nationaler Ebene festgelegt (Artikel 5 §8). In Belgien ist ein Verweis auf diese Regelung in das Gesetz vom 21. Dezember 1998 über Produktnormen aufgenommen worden. Die Strafen in Artikel 17§1 finden entsprechend Anwendung.
 
Die Kontaktdaten der zuständigen Behörden der Länder der Europäischen Union finden Sie hier.

 

Jahresberichte 2022

Jahresberichte 2021

Jahresberichte 2020

Jahresberichte 2019 

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, der Europäischen Kommission einen Jahresbericht für das vorangegangene Kalenderjahr vorzulegen und zu veröffentlichen (in Übereinstimmung mit der Verordnung 2019/1010)

Die Kommission erstellt dann einen Synthesebericht auf der Grundlage der Daten aus den Mitgliedstaaten und veröffentlicht ihn, 

Nützliche Links
http://ec.europa.eu/environment/forests/illegal_logging.htm
http://www.euflegt.efi.int/home