Sind Sie der Meinung, dass eine Berufsfachkraft der ambulanten Versorgung, die außerhalb eines Krankenhauses arbeitet, (z.B. ein Allgemeinmediziner, ein Facharzt in seiner Praxis, eine selbstständige Krankenpflegerin, ein Zahnarzt, ein Arzt in einem Alten- und Pflegeheim, ein Gefängnisarzt) eines Ihrer Patientenrechte missachtet hat, müssen Sie sich an die Föderale Ombudsstelle für Patientenrechte wenden:

FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt

Generaldirektion Gesundheitswesen

Föderale Ombudsstelle für Patientenrechte

Avenue Galilée 5/2

1210 Brüssel

Niederländischsprachige föderale Ombudsperson

Tel. 02/524.85.20

Fax. 02/524.85.38

bemiddeling-patientenrechten@health.fgov.be

Französischsprachige föderale Ombudsperson

Tel. 02/524.85.21

Fax. 02/524.85.38

mediation-droitsdupatient@health.fgov.be

Aufgaben

·      Die Aufgabe des Ombudsmannes besteht zunächst darin, die Kommunikation zwischen Patient und Berufsfachkraft bereits im Vorfeld zu fördern und somit Beschwerden möglichst zu vermeiden.

·      Wenn ein Patient bei der zuständigen Ombudsstelle Beschwerde einreicht, weil er der Meinung ist, dass eines seiner Patientenrechte nicht respektiert wurde (z.B. zu wenig Informationen über seinen Gesundheitszustand, Schwierigkeiten bei der Einsicht in die Patientenakte, unzureichende Qualität in der Gesundheitsversorgung), versucht die Ombudsstelle das Problem gemeinsam mit dem Patienten und der Berufsfachkraft zu beheben.

·      Wenn die beiden Parteien zu keiner Einigung kommen, informiert der Ombudsmann den Patienten über andere mögliche Schritte.

·      Die Ombudsstelle informiert über ihre Arbeit. Auch formuliert sie im Rahmen ihres jährlichen Berichts Verbesserungsvorschläge, um wiederkehrenden Beschwerden zu den Patientenrechten abzuhelfen.

Die Jahresberichte der Föderalen Ombudsstelle sind nur auf Niederländisch und Französisch verfügbar.