Im Rahmen des Gesetzes hat die CIDD (Bereichsübergreifende Kommission der nachhaltigen Entwicklung) die Aufgabe festzustellen, welches die durchzuführenden Tätigkeiten und die zu ergreifenden Maßnahmen sind, um eine nachhaltigere Gesellschaft zu schaffen. Sie gründet auf einer langfristigen Vision und auf dem Föderalbericht zur nachhaltigen Entwicklung der Taskforce  Nachhaltige Entwicklung des föderalen Planungsamtes. Diese Tätigkeiten bilden den Föderalplan der nachhaltigen Entwicklung (PFDD).

Der Plan, der alle 5 Jahre festgelegt wird, muss konkrete Maßnahmen der Kooperation zwischen den föderalen öffentlichen Institutionen festlegen, die bis zum Ablauf des Zeitraums die Ziele der langfristigen Vision verfolgen muss. Die großen Linien des Inhalts des Plans sind gesetzlich festgelegt. Er muss unter anderem folgendes enthalten:
• Maßnahmen zur bereichsübergreifenden Zusammenarbeit zur Umsetzung der internationalen und europäischen Verpflichtungen (Rio+20 e.a.) und der im Rahmen der langfristigen Vision festgesetzten Ziele,
• Leitlinien der föderalen öffentlichen Dienste,
• Mechanismus zur Verfolgung der Umsetzung des Plans.

Die Abfassung des föderalen Plans zur nachhaltigen Entwicklung erfolgt in drei Phasen:

1. Die Fachleute der verschiedenen föderalen Veraltungsbehörden, die im Rahmen der Arbeitsgruppe „föderale Strategie“ der CIDD zusammenkommen, erstellen den Vorentwurf des föderalen Plans der nachhaltigen Entwicklung. Dieser Text stellt einen ersten Vorschlag dar, der die Maßnahmen und Tätigkeiten umfasst, die von den föderalen Diensten umgesetzt werden müssen.

2. Dieser Vorentwurf wird der öffentlichen Konsultation unterworfen. Der föderale Rat der nachhaltigen Entwicklung (CFDD) muss eine Stellungnahme zum Vorentwurf abgeben. Die CIDD prüft alle erhaltenen Feststellungen und ändert den Text, soweit erforderlich. Am Ende dieses Schritts steht ein Entwurf des föderalen Plans der nachhaltigen Entwicklung, der an die Föderalregierung übermittelt wird.

3. Abschließend fasst die Föderalregierung eine Entscheidung über diesen Entwurf. Sie kann den Text ändern oder korrigieren, bevor er endgültig angenommen wird. Nach der Annahme durch die Föderalregierung wird der föderale Plan der nachhaltigen Entwicklung als endgültig angesehen.

Seit der Annahme des Gesetzes von 1997 sind zwei föderale Pläne zur nachhaltigen Entwicklung festgelegt, umgesetzt und beurteilt worden: der PFDD 2000-2004 und der PFDD 2004-2008. Letzterer wurde bis heute verlängert.

Das Verfahren zur Festlegung der Pläne wurde während der Legislatur 2009-2014 tiefgehend überarbeitet.

Die Pläne sind zu den wesentlichen Instrumenten der Umsetzung der langfristigen föderalen strategischen Vision der nachhaltigen Entwicklung geworden, die von der Regierung 2013 verabschiedet worden war.

Übrigens muss jeder neue föderale Plan der nachhaltigen Entwicklung innerhalb von zwölf Monaten nach Einsetzung einer Regierung infolge der vollständigen Neubesetzung der Repräsentantenkammer festgesetzt werden.