DIE PFLICHTIMPFKAMPAGNE 2025
Für Tierärzte
Wenn Sie als Betriebstierarzt für die epidemiologische Überwachung eines Rinderbestands zuständig sind, betrifft Sie diese Kampagne.
Wenn Sie ein zugelassener Tierarzt sind, könnten Sie im Rahmen dieser Kampagne von einem oder mehreren Schafhaltern kontaktiert werden.
Damit Sie Ihre Kunden bis zum Ende der Kampagne unter den bestmöglichen Bedingungen unterstützen können, finden Sie hier die relevanten Informationen zur Pflichtimpfkampagne gegen die Serotypen 3 und 8 der Blauzungenkrankheit sowie den Serotyp 8 der Epizootischen Hämorrhagischen Krankheit.
Die Impfkampagne 2025 läuft bis zum 1. September 2025 weiter!
In der Praxis : Abschluss der Kampagne und Zahlungsmodalitäten
Benötigen Sie zusätzliche Informationen?
DIE IMPFKAMPAGNE 2025 LÄUFT BIS ZUM 1. SEPTEMBER 2025 WEITER!
Ursprünglich bis zum 1. Juni 2025 geplant, wurde die Impfkampagne verlängert, um eine ausreichende Impfquote zu gewährleisten – insbesondere aufgrund von Lieferverzögerungen bei bestimmten Impfstoffen.
Rinder- und Schafhalter müssen die Impfung ihrer Herden bis spätestens 1. September 2025 abgeschlossen haben.).
Pflichtimpfung : Welche Tiere müssen geimpft werden ?
Alle Rinder, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, müssen vor dem 1. September 2025 gegen BTV3, BTV8 und EHDV geimpft werden, mit Ausnahme von Mastkälbern.
Alle Schafe, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, müssen vor dem 1. September 2025 gegen BTV3 und BTV8 geimpft werden.
Ein Tier gilt als geimpft wenn,
- Dieses eine Grundimmunisierung erhalten hat, die den Anweisungen in der Packungsbeilage des Impfstoffherstellers entspricht.
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Die Impfungen oder die Lieferung der Impfstoffe müssen vom Betriebstierarzt oder, im Falle von Schafen, vom Tierhalter benannten zugelassenen Tierarzt in Sanitel registriert werden.
Eine Liste mit der Identität der geimpften Tiere sowie den Details zur Impfung (Impfdatum und Impfstadium) muss dem Bestandsregister beigefügt werden.
In bestimmten Fällen können Ausnahmen vom Bestandstierarzt gewährt werden (siehe Ausnahme von der Impfpflicht | FÖD Volksgesundheit)
Welcher Zuschuss wird den Tierhaltern für diese Impfungen vom Staat gewährt?
Ein Budget wurde bereitgestellt, um die Kosten der Impfungen für die Tierhalter zu senken.
- Jedes Rind, das eine vollständige Grundimmunisierung gegen BTV3, BTV8 und EHDV erhalten hat und vor dem 1. September 2025 registriert wurde, hat Anrecht auf einen Zuschussbetrag von 23,50 € (inkl. MwSt.)
- Jedes Schaf, das eine vollständige Grundimmunisierung gegen BTV3 und BTV8 erhalten hat und vor dem 1. September 2025 registriert wurde, hat Anrecht auf einen Zuschussbetrag von 7 € (inkl. MwSt.)
Korrekt durchgeführte und registrierte Grundimmunisierungen im Jahr 2024 werden ebenfalls berücksichtigt.
Welcher Zuschuss wird den Tierärzten für diese Impfungen vom Staat gewährt?
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Jeder Rinderbestand, für den Impfungen registriert wurden, berechtigt den Betriebstierarzt dieses Bestandes zu einem Zuschuss von 75 €.
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Jeder Schafbestand, für den Impfungen registriert wurden, berechtigt den vom Tierhalter des Bestandes benannten zugelassenen Tierarzt oder gegebenenfalls den Betriebstierarzt zu einem Zuschuss von 50 €.
IN DER PRAXIS : ABSCHLUSS DER KAMPAGNE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Ein königlicher Erlass über die Zahlungsmodalitäten der Interventionen wird in Kürze veröffentlicht.
In der Praxis sieht dieser Erlass vor, dass die Zahlung der im Rahmen der Impfkampagne durchgeführten Interventionen in zwei Phasen erfolgt :
Erste Phase – ab dem 15. Juni 2025
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Für Rinder: Sie betrifft die Bestände, für die eine vollständige Impfung von mehr als 90 % der Tiere, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, vor dem 1. Juni 2025 in SANITEL registriert wurde.
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Für Schafe: Sie betrifft die Bestände, für die eine vollständige Impfung von mehr als 90 % der weiblichen Tiere über 6 Monate, die im Dezember 2024 inventarisiert wurden, vor dem 1. Juni 2025 in SANITEL registriert wurde.
Zweite Phase – ab dem 15. September 2025
Sie betrifft die Impfungen, die bis einschließlich 31. August 2025 registriert wurden und in der ersten Phase nicht validiert wurden.
In dieser zweiten Phase ist es den Tierhaltern ebenfalls möglich, Regularisierungsanträge aus folgenden Gründen einzureichen:
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Die Anzahl der für den Bestand registrierten Impfungen ist geringer als die tatsächlich vollständig durchgeführten Impfungen im Bestand.
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Eine vollständige Impfung konnte bei bestimmten Tieren nicht durchgeführt werden, da die notwendigen Impfstoffe dem Tierarzt nicht vor dem 01.08 geliefert wurden, obwohl sie vor dem 01.07 bestellt worden waren.
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Eine vollständige Impfung konnte bei bestimmten Tieren nicht durchgeführt werden, da zwischen dem 01.06 und dem 01.09 ein positiver Laborbefund für den Serotyp vorlag, gegen den nicht geimpft wurde.
Wie und wann erfolgt die Zahlung des Zuschusses an die Tierhalter?
Während der beiden Phasen sendet ARSIA jedem Tierarzt und seinen Tierhaltern eine Zusammenfassung der in SANITEL registrierten Impfungen für jeden Bestand. Die Tierhalter haben eine Frist von 15 Tagen, um eine Korrektur dieser Daten bei ARSIA zu beantragen. Erfolgt keine Korrektur, wird das Dossier automatisch validiert.
Nach Ablauf dieser Frist oder im Falle einer Korrektur sendet ARSIA ein Abschlussschreiben an jeden Tierarzt und die Tierhalter, in dem die gewährten Interventionen aufgeführt sind.
Der Tierarzt muss die dem Tierhalter zustehenden Zuschuss innerhalb von 40 Tagen nach Erhalt dieses Abschlussschreibens rückerstatten.
In der Praxis muss der Tierarzt diesen Zuschuss durch einen Rechnungsabzug oder eine Gutschrift auf seine Honorare verrechnen. In jedem Fall muss er in der Lage sein, den Tierhalter darüber zu informieren, auf welche Weise er ihm den Zuschuss rückerstattet hat.
Wie und wann erhält der Tierarzt den Betrag des Zuschusses zugunsten der Tierhalter?
ARSIA sendet dem Tierarzt einen Zahlungsvorschlag (mit zu erstellender Pro-forma-Rechnung), basierend auf dem Abschlussschreiben.
Ist der Vorschlag korrekt, erstellt der Tierarzt die Rechnung und sendet sie an ARSIA zurück.
Der FÖD Volksgesundheit validiert anschließend die von ARSIA übermittelte Rechnung und überweist den vorgesehenen Betrag auf das vom Tierarzt auf der Rechnung angegebene Konto.
Falls der Tierarzt 15 Tage nach dem Versand der Rechnung denvorgesehenen Betrag nicht erhalten hat, muss er Kontakt mit ARSIA aufnehmen:
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per E-mail : campagne2025@arsia.be
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per Telefon : 083/23.05.15 Option 8
Wie und wann erhält der Tierarzt den Betrag der ihm für die Betreuung der Bestände zustehenden Interventionen?
Sobald mindestens eine Intervention einem Tierhalter im Rahmen der Impfkampagne gewährt wurde, hat der für die Impfung zuständige Tierarzt Anspruch auf die ihm für die Betreuung der Impfung in diesem Bestand zustehende Intervention.
ARSIA sendet dem Tierarzt einen Zahlungsvorschlag (mit zu erstellender Pro-forma-Rechnung), basierend auf dem Abschlussschreiben. Ist der Vorschlag korrekt, erstellt der Tierarzt die Rechnung und sendet sie an ARSIA zurück.
Der FÖD Volksgesundheit validiert anschließend die von ARSIA übermittelte Rechnung und überweist den vorgesehenen Betrag auf das vom Tierarzt auf der Rechnung angegebene Konto.
Falls der Tierarzt 15 Tage nach dem Versand der Rechnung den vorgesehenen Betrag nicht erhalten hat, muss er Kontakt mit ARSIA aufnehmen:
-
per E-mail : campagne2025@arsia.be
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per Telefon : 083/23.05.15 Option 8
Wie ist zu verfahren, wenn im Rahmen der Impfkampagne bei Rindern mehrere Tierärzte tätig waren?
Bei Rindern ist der Tierarzt für die epidemiologische Überwachung für die Betreuung der Bestände zuständig, für die er eine Vereinbarung unterzeichnet hat.
Wenn der Tierhalter während der Kampagne den Tierarzt für die epidemiologische Überwachung gewechselt hat, ist der am Ende der Kampagne registrierte Tierarzt für die epidemiologische Überwachung dafür zuständig, die Interventionen von seinen Honoraren abzuziehen – unabhängig von den Vorschüssen, die sein Vorgänger erhalten hat.
Die für die Betreuung des Bestands durch den Tierarzt geschuldete Intervention wird gleichmäßig unter den während der Kampagne für den Bestand registrierten Tierärzten für die epidemiologische Überwachung aufgeteilt – unabhängig von der Anzahl der vom jeweiligen Tierarzt für diesen Bestand registrierten Impfungen.
Wie ist zu verfahren, wenn im Rahmen der Impfkampagne bei Schafen mehrere Tierärzte tätig waren?
Bei Schafen ist der letzte Tierarzt, der Impfungen für den Bestand registriert hat, dafür zuständig, die Interventionen von seinen Honoraren abzuziehen.
ARSIA wird Ihnen einen Zahlungsvorschlag (mit zu erstellender Pro-forma-Rechnung) senden, basierend auf dem Abschlussschreiben. Wenn der Vorschlag korrekt ist, erstellt der Tierarzt die Rechnung und sendet sie an ARSIA zurück.
Der SPF Volksgezondheid validiert anschließend die von ARSIA übermittelte Rechnung und überweist den vorgesehenen Betrag auf das von Ihnen auf der Rechnung angegebene Konto.
Wenn Sie den vorgesehenen Betrag 15 Tage nach dem Versand der Rechnung nicht erhalten haben, nehmen Sie Kontakt mit ARSIA auf:
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per E-mail : campagne2025@arsia.be
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per Telefon : 083/23.05.15 Option 8
Die für die Betreuung des Bestands durch den Tierarzt geschuldete Intervention wird gleichmäßig unter den Tierärzten aufgeteilt, die während der Kampagne Impfungen für den Bestand registriert haben – unabhängig von der Anzahl der vom jeweiligen Tierarzt registrierten Impfungen.
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Falls Sie nach Durchsicht dieses Schreibens und der obigen Informationen noch Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-FAQs zu folgenden Themen zu konsultieren:
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