In Belgien sind Absprachen von entscheidender Bedeutung, wenn Umweltfragen konsequent behandelt werden sollen. Der Ausschuss für die Konzertierung, der diese Absprachen ermöglicht, wenn die Regionalregierungen und die Föderalregierung gemeinsam über bestimmte politische Probleme entscheiden müssen, hat daher die Interministerielle Konferenz „Umwelt“ (IKU) eingerichtet. Innerhalb dieser Konferenz beraten sich die betroffenen Mitglieder der verschiedenen Regierungen, um unter Wahrung der Autonomie jeder einzelnen Regierung zu entscheiden, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.  
 
Die Interministerielle Konferenz „Umwelt“ setzt sich aus den für die Bereiche Umwelt und Natur zuständigen regionalen und föderalen Ministerinnen und Ministern zusammen. Das Sekretariat der Konferenz wird vom AKIUP der Generaldirektion Umwelt des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt geführt. Der Vorsitz wird abwechselnd von den drei Regionen und dem Föderalstaat wahrgenommen. 
 
Die Interministerielle Konferenz „Umwelt“ einigt sich auf Themen, die eine kohärente Umsetzung erfordern. Bestimmte Themen werden durch das Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen vorgeschrieben. So muss der Föderalstaat die Regionen an der Festlegung von Produktnormen beteiligen (Artikel 6 Paragraf 4 Punkt 1). Die Regionen müssen sich außerdem beispielsweise über Wälder abstimmen, die sich über mehrere Regionen erstrecken, oder gemeinsam die Termine für die Eröffnung der Jagd festlegen. 
 
Wenn die dort behandelten Fragen auch Zuständigkeitsbereiche betreffen, die über das Thema Umwelt hinausgehen, wird die Interministerielle Konferenz „Umwelt“ (IKU) um Mitglieder der Föderalregierung, der Regionalregierungen oder der betroffenen Gemeinschaftsregierungen erweitert. In zwei Fällen ist die Zusammensetzung der IKU in einem Zusammenarbeitsabkommen festgelegt: 

  • die Interministerielle Konferenz „Umwelt“, erweitert um das Thema Klima, der unter anderem die Minister für Energie, Verkehr, Steuern, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaft angehören (siehe „Zusammenarbeitsabkommen über das Klima“ über die Erstellung, die Ausführung und die Überwachung eines Nationalplans Klima sowie über die Erstellung von Berichten im Rahmen des Rahmenabkommens der Vereinigten Nationen über Klimaänderungen (Belgisches Staatsblatt vom 27. Juni 2003); 
  • die Interministerielle Konferenz „Umwelt“, erweitert um REACH (siehe „Zusammenarbeitsabkommen REACH“ zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Belgisches Staatsblatt vom 14. März 2012).