Das 1946 unterzeichnete Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs bezweckt die Regulierung des Walfangs. Um das zu erreichen, hat das Übereinkommen die Internationale Walfangkommission (IWC) eingerichtet, die 88 Mitgliedstaaten zählt. Auch wenn die historische Aufgabe der IWC die Regelung des Walfangs ist, kümmert sie sich mittlerweile auch um die anderen Gefährdungen der Wale. Sie spielt eine wichtige Rolle in der wissenschaftlichen Forschung, organisiert Arbeitsgruppen und gibt zahlreiche Empfehlungen heraus. Ebenso befasst sie sich mit Fragen zum Schutz der Wale, die einen immer bedeutenderen und zunehmenden Teil ihres Arbeitsprogramms einnehmen.

Die IWC befasst sich derzeit mit 13 Arten. Hauptsächlich behandelt die IWC Großwale, doch seit 1976 handelt sie auch zu Gunsten der Kleinwale. Das Hinzufügen neuer Arten zum Übereinkommen verlangt eine politische Vereinbarung zwischen den Parteien. Rechtlich sind Kleinwale nicht explizit vom Anwendungsbereich der IWC ausgeschlossen. Eine Art Kleinwale (der Schwertwal) wird ausdrücklich vom Moratorium des kommerziellen Walfangs gedeckt.

Derzeit unterteilen sich die IWC-Mitglieder in zwei Lager: auf der einen Seite befinden sich die Staaten, die den Walfang ablehnen und sich für den Schutz der Wale einsetzen, und auf der anderen Seite stehen die Walfangstaaten, die auf eine Aufhebung des Walfangmoratoriums drängen.

Die Zukunft der IWC und insbesondere der Kommission ist Gegenstand einer politischen Debatte, die fortdauert. Für viele Länder ist das Töten der Wale unnütz und aus ethischer Sicht nicht mehr hinnehmbar.

Website der IWC: http://iwc.int/home
Jährliche Berichte der IWC: http://iwc.int/annual-reports