Der Import und Export gefährlicher Chemieprodukte und Pestizide auf internationaler Ebene wird durch eine einzige Vereinbarung geregelt: das Rotterdamer Übereinkommen.
 

Angesichts eines ständig zunehmenden Handels mit Chemikalien und Pestiziden stellt dieser Vertrag einen beachtlichen Schritt zum Schutz der Gesundheit des Menschen und der Umwelt gegen potentielle Gefährdungen dar, die bestimmte Produkte verursachen können. Das Übereinkommen fördert die Übernahme von Verantwortung und die Zusammenarbeit im internationalen Handel. Außerdem trägt es zu einer ökologisch vernünftigen Nutzung dieser Produkte bei, indem es den Austausch toxikologischer und ökotoxikologischer oder sicherheitsrelevanter Informationen, bestätigter Verwendungsweisen oder über die Handhabung und das Recycling von Abfällen usw. erleichtert.


Das Rotterdamer Übereinkommen war in Rotterdam im September 1998 beschlossen worden und ist im Februar 2004 in Kraft getreten. Die Europäische Union und Belgien haben es 2002 ratifiziert (Beschluss 2003/106/EG und belgisches Gesetz vom 7. Oktober 2002). Die Liste der Unterzeichnerstaaten kann online eingesehen werden.

Welche Produkte sind durch das Rotterdamer Übereinkommen gedeckt?

Damit eine industrielle Chemikalie oder ein gefährliches Pestizit dem Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung, dem so genannten "PIC-Verfahren", unterworfen und in die Liste der diesem Verfahren unterworfenen Substanzen (Anhang III des Übereinkommens) aufgenommen wird, genügt es, dass zwei Länder aus verschiedenen Gegenden der Welt ein Verbot oder eine strenge Nutzungsbeschränkung für dieses Produkt an das Sekretariat des Übereinkommens mitteilen.

Alle vom Übereinkommen berührten Parteien erhalten vom Sekretariat daraufhin die notwendigen Informationen, um nach Inkenntnissetzung darüber zu entscheiden, ob sie den Import des Produkts zulassen oder nicht. Alle sechs Monate informiert das Sekretariat die Parteien über die eingegangenen Antworten in so genannten "PIC-Rundschreiben".  Die Parteien treten alle zwei Jahre zusammen, um die Wirksamkeit des PIC-Verfahrens zu beraten und mögliche Anpassungen vorzunehmen.

Zum jetzigen Zeitpunkt unterliegen 33 Pestizide und 14 chemische Produkte dem PIC-Verfahren.

Die Liste der neuen in Bewertung befindlichen Stoffe ist online verfügbar.

Falls ein Land, das die Verwendung eines gefährlichen Produkts auf seinem Gebiet verboten oder streng reglementiert hat, dennoch den Export weiter zulässt, muss es dem Importeur vollständige Angaben zu dem fraglichen Produkt, die verbundenen Risiken und die Vorsichtsmaßnahmen liefern.

Es handelt sich um das "Exportnotifizierungsverfahren".  Dieses Verfahren findet Anwendung vor der ersten Auslieferung des Produkts und anschließend jedes Jahr, bis das Produkt dem "PIC-Verfahren" unterworfen worden ist und die importierende Partei ihre Antwort für den Import des genannten Produkts mitgeteilt hat.

Für weitere Informationen siehe Website des Rotterdamer Übereinkommens.

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