Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen

Das SRÜ nennt ausdrücklich die Wale und sieht vor, dass die Staaten zur Zusammenarbeit mit den zuständigen internationalen Organisationen verpflichtet sind, um die Wale zu erhalten (zum Beispiel: die IWC). Die Staaten können ihrerseits im Rahmen des Fischfangs strengere Maßnahmen zur Erhaltung vorsehen als vom SRÜ bestimmt (d.h. zur optimalen Nutzung der Ressourcen). Die Rechtshoheit des SRÜ für die Wale gilt für alle ausschließlichen Wirtschaftszonen und die Hohe See.

Weitere Vereinbarungen

Weitere Vereinbarungen über die Verschmutzung des Meeres (MARPOL) oder den Schutz des Nordostatlantiks (OSPAR) behandeln gleichfalls den Schutz der Wale.