Sind Sie der Meinung, dass eine Berufsfachkraft  in einem Krankenhaus eines Ihrer Patientenrechte missachtet hat, können Sie sich an die Ombudsstelle des betreffenden Krankenhauses wenden.

Arbeitet die Berufsfachkraft in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer Einrichtung des betreuten Wohnens oder einem psychiatrischen Pflegeheim, kann der zuständige Ombudsmann derjenige des Konzertierungsgremiums für mentale Gesundheit sein, dem die Einrichtungen angehören.

Die Kontaktangaben dieser Ombudsstellen finden Sie in den folgenden Listen:

Ombudsstellen Wallonie

Ombudsstellen Brüssel

Ombudsstellen Flandern

Aufgaben

·      Die Aufgabe des Ombudsmannes besteht zunächst darin, die Kommunikation zwischen Patient und Berufsfachkraft bereits im Vorfeld zu fördern und somit Beschwerden möglichst zu vermeiden.

·      Wenn ein Patient bei der zuständigen Ombudsstelle Beschwerde einreicht, weil er der Meinung ist, dass eines seiner Patientenrechte nicht respektiert wurde (z.B. zu wenig Informationen über seinen Gesundheitszustand, Schwierigkeiten bei der Einsicht in die Patientenakte, unzureichende Qualität in der Gesundheitsversorgung), versucht die Ombudsstelle das Problem gemeinsam mit dem Patienten und der Berufsfachkraft zu beheben.

·      Wenn die beiden Parteien zu keiner Einigung kommen, informiert der Ombudsmann den Patienten über andere mögliche Schritte.

·      Die Ombudsstelle informiert über ihre Arbeit. Auch formuliert sie im Rahmen ihres jährlichen Berichts Verbesserungsvorschläge, um wiederkehrenden Beschwerden zu den Patientenrechten abzuhelfen. Der Bericht wird der Föderalen Kommission “Patientenrechte” übermittelt.

Die Analyse der Jahresberichte der Lokale Ombudspersonen sind nur auf Niederländisch und Französisch verfügbar.