Die CCAMLR-Kommission genehmigt die Erhaltungsmaßnahmen, die sich auf die Nutzung der lebenden Meeresschätze der Antarktis beziehen. Dies betrifft nicht nur die Arten, die kommerziell befischt werden, sondern auch andere Fischarten, dazu Robben und Wale.

Die Kommission, die die Arbeiten des Übereinkommens über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) koordiniert, geht ökosystemisch vor. Diese Vorgehensweise schließt die Bewirtschaftung nicht aus, unterwirft sie jedoch der Bedingung der Nachhaltigkeit und berücksichtigt die Auswirkungen der Fischerei auf die anderen Elemente des Ökosystems.

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Foto Wale

Bei der Beteiligung an den Arbeiten der Organisation überwacht Belgien gemeinsam mit den anderen Nichtfangländern darüber, dass die Umweltbelange in die Fangtätigkeiten integriert werden.

Die institutionellen Schlüsselorgane der CCAMLR sind:
• die Kommission, die ein Entscheidungsorgan hinsichtlich der Erhaltung der Ressourcen ist. Sie kann auch Resolutionen verabschieden, die nicht bindend sind.
• Ein Wissenschaftskomitee, das der Kommission Vorschläge auf Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen unterbreitet. 

Die Kommission nimmt die Maßnahmen zur Erhaltung der Meeresressourcen an, die für diese Antarktisregion anzuwenden sind.


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Foto Robben

Die Kommission

Die Kommission setzt die Ziele und Prinzipien des Übereinkommens um.

Die Entscheidungen der Kommission legen den Vorschriftsrahmen fest, der für jeden Fischfang im Gebiet der Übereinkunft Anwendung findet. Diese Entscheidungen können unter anderem die Fanggrenzen bestimmen oder das Ende der Fangzeit oder die Schließung von Fangzonen und sich auf Maßnahmen beziehen, die soweit wie möglich die potentiellen Auswirkungen der Fangtätigkeiten auf die anderen, nicht zu den Zielgruppen gehörenden Arten oder auf das Ökosystem begrenzen.

Das Wissenschaftskomitee

Für die CCAMLR ist die Wissenschaft von vorrangiger Bedeutung. Das Übereinkommen selbst ist aus der Besorgnis der Wissenschaftler entstanden, die das zunehmende Interesse an der groß angelegten Ausbeutung des antarktischen Krills erkannten.

Das Wissenschaftskomitee gibt an die Kommission die besten wissenschaftlichen Informationen weiter, die hinsichtlich der Bewirtschaftung und der anderen betreffenden Fragen verfügbar sind. Die Kommission ist gemäß dem Übereinkommen verpflichtet, bei ihren Entscheidungen die Empfehlungen und Mitteilungen des Wissenschaftskomitees umfassend zu berücksichtigen.

Das Wissenschaftskomitee wertet die Forschungsergebnisse der CCAMLR-Mitglieder zum Beispiel in folgenden Bereichen aus:
• Überwachungsprogramm der Fischereien;
• wissenschaftliches Beobachtungsprogramm an Bord der Fangschiffe;
• Überwachungsprogramm des Ökosystems und der Meeresabfälle.

Maßnahmen zur Erhaltung

Die CCAMLR setzt eine vollständige Reihe von Maßnahmen zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze in der Antarktis und zum Management des Fischfangs im Südpolarmeer um. Diese Maßnahmen, die unter der Bezeichnung „Maßnahmen zur Erhaltung“ bekannt sind, werden bei jeder jährlichen Sitzung der Kommission überprüft oder überarbeitet, anschließend dann von den Mitgliedern während der Zeit zwischen den Tagungen und in der folgenden Fangsaison angewendet. Sie werden jedes Jahr in der offiziellen Liste der geltenden Erhaltungsmaßnahmen veröffentlicht.
Die Erhaltungsmaßnahmen sind durch alle Mitglieder vollstreckbar und in der Erhaltungszone der CCAMLR anwendbar. Bestimmte Maßnahmen sind zeitlich befristet anzuwenden (eine Fangsaison z.B.), während andere ständig in Kraft bleiben.