Über die Notwendigkeit sauberen Wassers

Sauberes Wasser ist notwendig, nicht nur in Bächen und Flüssen (Abflussgebiete), sondern auch im Meer. Wie die Meere erstrecken sich auch die meisten Flüsse über Grenzen hinaus. Innerhalb der Europäischen Union wurde vereinbart, die Umweltprobleme von Meer und Flüssen auf koordinierte Weise zu behandeln. Für Flüsse wurde die Rahmenrichtlinie Wasser 2000/60 im Jahr 2000 angenommen. Diese Richtlinie fasst eine bestimmte Zahl bestehender europäischer Bestimmungen zusammen (Brauchwasser, Fischzuchtwasser, Trinkwasser, Badeseewasser usw.). Das Wasser der Abflussgebiete, das ins Meer fließt, wird im Rahmen der Rahmenrichtlinie Wasser nicht nur für die Abflussgebiete betrachtet, sondern auch für die Küstengewässer.

Verschmutzung verringern und Natürlichkeit verbessern

Diese Richtlinie fordert bis 2015 eine gute biologische und chemische Wasserqualität sowohl der Seen und Flüsse wie auch der Küstengewässer.

Die biologische Wasserqualität richtet sich auf:

- die Zusammensetzung der Fauna und Flora;
- den Gehalt an Sauerstoff und Nährstoffen (Düngemittel) im Wasser;
- den pH-Wert;
- aber auch auf Strömung oder natürliche Erscheinung der Flussbetten.

Der chemische Zustand einer Wassermenge ist definiert anhand einer Liste verunreinigender Chemikalien und einer Liste sogenannter prioritärer Stoffe, die bestimmten Normen entsprechen müssen (Umweltqualitätsnormen oder Environmental Quality Standards).

Anwendung im belgischen Teil der Nordsee

Die Rahmenrichtlinie Wasser ist in nationales Recht umgewandelt worden durch den Königlichen Erlass vom 23. Juni 2010 zur Schaffung eines Rahmens zum Erreichen einer guten Oberflächenwasserqualität. Dieser Königliche Erlass übernimmt die Rahmenrichtlinie Wasser 2000/60 und die Parallelrichtlinie 2008/15 über die Umweltqualitätsnormen in nationales Recht. Die Rahmenrichtlinie über das Wasser findet nur auf bestimmte Gebiete des belgischen Teils der Nordsee Anwendung: auf die Küstengewässer, was den ökologischen und chemischen Zustand betrifft (eine Seemeile), und, soweit es sich um den chemischen Zustand dreht, für die Hoheitsgewässer (12 Seemeilen). Für die Umsetzung dieser Rahmenrichtlinie wurde ein strenger Terminplan festgelegt:

2006: Festschreibung eines Überwachungsprogramms durch das Institut zur Modellberechnung der Nordsee (UGMM);

2009: Festschreibung eines Verwaltungsplans für die Abflussgebiete. Für die belgischen Küstengewässer, die von den internationalen Abflussgebieten der Scheldemündung berührt werden, ist 2009 ein Verwaltungsplan für das Abflussgebiet erstellt worden;

2012: Erarbeitung eines operativen Maßnahmenprogramms. Auf nationaler Ebene gehört dieser Plan zur Fortsetzung des Verwaltungsplans des Abflussgebiets in Abstimmung mit der internationalen Scheldekommission (ISK).

2016: Festschreibung eines neues Verwaltungsplans für die Abflussgebiete. Für die belgischen Küstengewässer ist nach dem Modell aus dem Jahr 2009 im Jahr 2016 ein neuer Verwaltungsplan für das Abflussgebiet erstellt worden.

Der Dienst Meeresumwelt beim Föderalen Gesundheitsdienst FÖD, Sicherheit der Nahrungskette und Umwelt, ist verantwortlich für die Verfolgung der Rahmenrichtlinie Wasser, was die belgischen Küstengewässer betrifft. Die Harmonisierung mit den Regionen erfolgt im Koordinierungskomitee für internationale Umweltpolitik (CCPIE). Die Website der Europäischen Kommission informiert Sie weitergehend über diese Rahmenrichtlinie.