Die Biodiversitätskonvention

Die Biodiversitätskonvention (CBD) enthält mehrere Verpflichtungen, die sich auf die Wale beziehen. Die Staaten müssen Gesetze erlassen, damit der Erhalt und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität garantiert sind. Sie müssen Maßnahmen zur Identifizierung und Überwachung ergreifen und Schutzzonen einrichten, damit der Schutz der Arten und Ökosysteme begünstigt wird. Die CBD liefert den verbindlichen globalen Rechtsrahmen, bleibt aber allgemein: die konkreten Maßnahmen für die Umsetzung der CBD hinsichtlich der Erhaltung und Nutzung der Arten und Ökosysteme werden von anderen globalen oder regionalen Vereinbarungen und Maßnahmen bestimmt (CITES, CMS, Natura 2000,…).

CITES

CITES regelt den internationalen Handel mit bedrohten Arten. Was die Wale betrifft, so bezieht sich der Handel auf das Fleisch der getöteten Tiere, auf Unterprodukte (Tiermehl), deren Zähne (zum Beispiel: Zähne des Pottwals und Stoßzähne des Narwals), lebende Tiere, …

Alle Walarten sind in den Anhängen des CITES angegeben. Die bedrohtesten (23 Arten von 85) sind in Anhang 1 aufgeführt. Dieser Anhang betrifft unter anderem Süßwasserwale und -delfine. Die kommerzielle Nutzung dieser Arten ist verboten. Alle anderen Walarten finden sich in Anhang 2, was bedeutet, dass ihre kommerzielle Nutzung strikten Bedingungen unterworfen ist. Es muss jedoch angemerkt werden, dass die wichtigsten Walfangländer alle für die meisten Arten, die in den Anhängen 1 und 2 genannt sind, Vorbehalte geltend gemacht haben, was sie berechtigt, das Walfleisch über Häfen der Europäischen Union zu importieren, zu exportieren und durchzuführen.

Da alle Arten durch das CITES geschützt sind, ist es wichtig, dass Touristen dies wissen, bevor sie ein Walprodukt kaufen (im Flughafen verkauftes Fleisch, Schnitzereien in Zähnen oder Knochen, ...).

Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten

Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (CMS) betrifft die gefährdeten Walarten (diese Arten sind explizit im Anhang zum Übereinkommen genannt). Der Anhang 1 listet die Arten auf, deren Fang verboten ist, und der Anhang 2 die Arten, für die spezifischere regionale Vereinbarung zu ihrer Erhaltung günstig wären. Von den bestehenden Vereinbarungen beziehen sich manche auf Wale, wie zum Beispiel ASCOBANS und ACCOBAMS.

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass Japan und Island (zwei Walfangländer) keine Unterzeichnerstaaten des CMS sind. Für die Arten, die einem Fangverbot unterliegen, hat Norwegen Einspruch erhoben und darf sie daher rechtmäßig fangen. Außerdem gilt das CMS nicht für Grönland und die Färöer-Inseln (unter dänischer Hoheit).

Ein Memorandum of understanding wurde im Jahr 2000 zwischen dem IWC und dem Sekretariat des CMS geschlossen.

ASCOBANS

Das ASCOBANS betrifft nur die Kleinwale der Nordsee und der Ostsee. Es besteht eine wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen ASCOBANS und dem IWC, insbesondere im Bereich der unbeabsichtigten Fänge, der chemischen Verschmutzung und für den Schweinswal. Der Erhaltungsausschuss des IWC und dessen Arbeitsgruppe über die Schiffskollisionen nimmt zu diesem Thema ebenfalls am ASCOBANS teil.

ACCOBAMS

Das ACCOBAMS garantiert die Erhaltung aller Wale des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres. Das erklärt die intensive Zusammenarbeit zwischen IWC und ACCOBAMS sowie die ergriffenen Schutzmaßnahmen angesichts der Gefährdungen, die sich die Großwale in der Region ausgesetzt sehen. Die Zusammenarbeit erfolgt über Arbeitsgruppen, Bewertungen, Forschung und Überwachung und bezieht sich vor allem auf die Kollision mit Schiffen und den Erhalt des Finnwals.

Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei Forschung, Erhaltung und Bewirtschaftung der Meeressäugetiere im Nordatlantik

Diese Vereinbarung hat die NAMMCO (North Atlantic Marine Mammal Commission -Kommission für Meeressäugetiere im Nordatlantik) im Jahr 1992 begründet, nachdem es zur Unzufriedenheit bei den Fangstaaten gekommen ist angesichts der ablehnenden Haltung der IWC. Belgien ist nicht Mitglied der NAMMCO, die den Fang von Kleinwalen in diesem Gebiet regelt und verschiedene Forschungsprogramme unterhält. NAMMCO umfasst derzeit Island, Norwegen, Grönland und die Färöer-Inseln (alles Fangstaaten).

Die Habitat-Richtlinie

Auf europäischer Ebene sind die Wale durch die Habitat-Richtlinie geschützt, die den Erhalt garantiert und den Fang verbietet.