Die „RoHS“-Gesetzgebung betrifft die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die Föderalinspektion für Umwelt kontrolliert die Einhaltung dieser Gesetzgebung. Diese Kontrollen dienen dem Zweck der Prüfung der Konformität, wenn diese Geräte auf den belgischen Markt gebracht werden.

Die RoHS-Gesetzgebung?

Ziel der europäischen Gesetzgebung „RoHS“ (Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic equipments (EEE)) ist es, die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (EEG) zu beschränken. Sie trägt demnach sowohl zum Schutz der Umwelt und menschlichen Gesundheit als auch zur umweltgerechten Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten bei.

Diese RoHS-Gesetzgebung entspringt der europäischen Richtlinie 2002/95/EG und zielt darauf ab, die Verwendung von sechs gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten (EEG) zu beschränken. Diese Richtlinie wurde durch den Königlichen Erlass vom 12. Oktober 2004 in belgisches Recht umgesetzt.

Zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt im Bereich der Elektro- und Elektronikgeräte, wurde die Richtlinie bereits mehrmals überarbeitet. Auch am Königlichen Erlass wurden einige Änderungen vorgenommen.

Von dieser Richtlinie sind bestimmte Geräte wie Kompaktleuchtstofflampen, die Quecksilber (Hg) enthalten, ausgenommen.

Eine weitere Richtlinie (Richtlinie 2002/96/EG) betrifft insbesondere Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE; Waste of EEE). Ihre Anwendung wird von den Regionen kontrolliert, die in Belgien für die Abfallentsorgung zuständig sind.

Die RoHS-Kontrollen

Die „RoHS“-Kontrollen erfolgen auf europäischer Ebene und beziehen sich auf bestimmte Typen von Elektro- und Elektronikgeräten. Die Umsetzung verbleibt in der Zuständigkeit jedes Mitgliedstaats der Europäischen Union.

Die von der Föderalinspektion für Umwelt durchgeführten Kontrollen beziehen sich auf die Konformität der auf den Markt gebrachten Ausrüstungen.

Zur Durchführung dieser Kontrollen besitzt die Föderalinspektion ein tragbares Gerät zur Röntgenfluoreszenzanalyse (abgekürzt RFA).

XRF Emballage - mesure sur sachet
Bild des RFA-Geräts: Beutelmessung

Diese Technologie erlaubt zerstörungsfreie Prüfungen der kontrollierten Ausrüstungen. Und zwar analysiert das RFA-Gerät direkt die verschiedenen Teile der Ausrüstungen, die Metalle enthalten könnten, die der „RoHS“-Gesetzgebung unterliegen.

XRF RoHS - mesure sur circuit 2
Bild des RFA-Geräts: Schaltkreismessung 

Die Teile der elektrischen oder elektronischen Geräte, die vom RFA-Gerät als positiv erkannt worden sind, werden zu weiteren Analysen in ein anerkanntes „RoHS“-Labor geschickt. Das „RFA“-Gerät dient also der anfänglichen Erkennung (Screening).

Die kontrollierten Stoffe

Die derzeit von den Kontrollen und der „RoHS“-Gesetzgebung berücksichtigten Stoffe sind:

• Blei (Pb);
• Quecksilber (Hg);
• Kadmium (Cd);
• sechswertiges Chrom (Cr+6) oder Chrom VI;
• polybromierte Biphenyle (PBB) (Flammhemmer);
• polybromierte Diphenylether (PBDE) (Flammhemmer).

Die Konzentrationsgrenzwerte dieser Stoffe sind in der Gesetzgebung angegeben, da die Elektro- und Elektronikgeräte in den Anwendungsbereich dieser Beschränkungen fallen.

Die Metalle Pb, Hg, Cd und Cr können vom RFA-Gerät direkt erkannt werden. Im Gegensatz dazu müssen für die Parameter Cr+6, PBB und PBDE Analysen in akkreditierten Labors durchgeführt werden.

Sanktionen bei Verstößen 

Die Sanktionen der „RoHS“-Gesetzgebung sind im Gesetz vom 21. Dezember 1998 und dessen Änderungen angegeben. Dieses Gesetz möchte nachhaltige Produktions- und Verbrauchsweisen fördern, ebenso wie den Schutz der Umwelt und die öffentliche Gesundheit.