Die zuständige Behörde:

Bei der Realisation des gemeinschaftlichen Projekts der EFSA und der Mitgliedstaaten wurde in 2008, mit Unterstützung des Beratungsforums, ein Netzwerk zuständiger Behörden eingeführt.

Sie dienen als Verbindung zwischen der EFSA, den nationalen Autoritäten, die in den Mitgliedstaaten der EU für die Lebensmittelsicherheit zuständig sind

und den nationalen Wissenschaftsinstitutionen.

Ihre Aufgabe ist die signifikante Verbesserung der wissenschaftlichen Kooperation und der Aktivitäten im Netzwerk der Mitgliedstaaten und der EFSA.

Ihre Hauptaufgaben sind die Folgenden:

1. Wissenschaftlicher Informationsaustausch betreffend:

Die zuständigen Behörden müssen den Informationsaustausch zu relevanten, wissenschaftlichen Resultaten, Aktivitäten der Datensammlung und/oder anderen relevanten, wissenschaftlichen Informationen bezüglich der Risikobewertung garantieren.

2. Die Zusammenarbeit auf der Grundlage des Artikels 36 und der Datenbanken oder der Netzwerke der nationalen, wissenschaftlichen Experten:

Die zuständigen Behörden müssen bei Handlungen für das Gemeinwohl im Rahmen des Artikels 36 und bei Promotionsaktivitäten beraten, um wissenschaftliche Experten dazu zu bewegen mit der EFSA zusammenzuarbeiten, zum Beispiel:

  • Die Aktualisierung der Liste der kompetenten Organisationen in Belgien garantieren (die genannten Institutionen des „Artikels 36")
  • Die EFSA beraten (mittels Datenerfassung oder Informationsübermittlung) zu denwissenschaftlichen Handlungen für das Gemeinwohl, diese könnten Unternehmen innerhalb des Netzwerks des Art. 36 sein
  • Entwicklung und Aktualisierung einer Datenbank wissenschaftlicher Experten und wissenschaftlicher Institutionenin Belgien, die die EFSA unterstützen könnten, wie auch die nationalen Autoritäten im Bereich der Risikoanalys

3. ​Netzwerkbildung und Verstärkung der Transparenz der EFSA und ihrer Aufgabe im System der Lebensmittelsicherheit der EU.

4. Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich der Risikobewertung:

  • Die zuständigen Behörden verbreiten die Informationen, die von der EFSA und den nationalen Autoritäten gegeben werden betreffend der Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich der Risikobewertung an die nationalen, kompetenten Organisationen, um zur Harmonisierung der Methoden der Risikobewertung in der gesamten EU beizutragen.
  • Die zuständigen Behörden werden gegebenenfalls die Realisation der Kurse, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, unterstützen, wie Kurse zur besseren Risikobewertung in der Lebensmittelsicherheit und weiterführende Kurse zur Risikobewertung, die von der EFSA organisiert werden.

5. Die Koordinierung der wissenschaftlichen Netzwerke der EFSA auf nationalem Niveau:

Die zuständigen Behörden müssen einen effizienten und sinnvollen Informationsfluss zwischen den Mitgliedern der AF und den nationalen Repräsentanten im wissenschaftlichen Netzwerk der EFSA fördern und die nationalen Netzwerke unterstützen.

6. Internationale Kooperation:

Die zuständigen Behörden müssen die Mitglieder der EFSA und der AF bei der Verbreitung der relevanten Informationen für die Aktivitäten der wissenschaftlichen, internationalen Kooperation im Zusammenhang mit der Risikobewertung unterstützen.

In Belgien befindet sich die zuständige Behörde innerhalb des Dienstes für internationale Beziehungen (FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt).

Wir feiten : 10 Jahre Focal Point Netzwerk

Während der letzten 10 Jahre haben EFSA’s Focal Points auf dem Gebiet der Nahrungsmittelsicherheit die Rolle als Botschafter in den EU Mitgliedsstaaten gespielt und als Netzwerk für grenzüberschreitende Zusammenarbeit gewirkt. Um diese Gelegenheit zu würdigen, stellt eine neue interaktive Zeitleiste die wichtigsten Errungenschaften des Netzwerks vor.

Siehe Link : interactive timeline

Lesen Sie auch die Infographie der Focal Point Errungenschaften, die ebenfalls auf der Webseite publiziert wurde.

Kontaktperson:

FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt

Dienst für internationale Beziehungen und Notfälle im Gesundheitswesen

Frau Laurence Ballieux

Tel: +32 2 524 90 38

E-Mail: efsafocalpoint@health.belgium.be