Es ist notwendiger denn je, Umwelterwägungen in die Gestaltung von Projekten, Investitionen und Reformen einzubeziehen, um sicherzustellen, dass sie mit einem hohen Maß an Umweltschutz vereinbar sind. Zur Umsetzung dieses Ziels finden nun auf der Ebene der Europäischen Union und der belgischen Behörden unterschiedliche Gesetze und Prinzipien Anwendung.

Die "SEA-Richtlinie" bzw. "Richtlinie zur strategischen Umweltprüfung" zielt darauf ab, die Auswirkungen bestimmter Pläne und Programme auf die Umwelt zum Zeitpunkt ihrer Entwicklung unter Beteiligung der Bürger zu bewerten.

Das Prinzip "Füge keinen signifikanten Schaden zu" (englisch: "Do No Significant Harm" - DNSH) zielt darauf ab, Investitionen und Reformen zu vermeiden, die der Umwelt signifikanten Schaden zufügen würden. Dieses Prinzip wird zunehmend bei Projekten angewendet, die von der Europäischen Union und den belgischen Behörden finanziert werden.