A. Beantragung eines Duplikats für einen Equiden, der sich in Belgien befindet und dessen ursprüngliches Identifizierungsdokument von einer ausstellenden Stelle in einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellt wurde 

B. Beantragung eines Duplikats für einen Equiden, der sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet und dessen ursprüngliches Identifizierungsdokument von einer ausstellenden belgischen Stelle ausgehändigt wurde.



A. Beantragung eines Duplikats für einen Equiden, der sich in Belgien befindet und dessen ursprüngliches Identifizierungsdokument von einer ausstellenden Stelle in einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellt wurde

 
1. Der Verlust des Identifizierungsdokuments wird der CBC (Confédération Belge du Cheval) über HorseID (belgische Datenbank) vom Halter des Equiden gemeldet, der eine Erklärung über den Verlust des Dokuments unterzeichnet;

2. Die CBC verlangt eine Identifikationskontrolle durch einen in Belgien zugelassenen identifizierenden Tierarzt (Transponder und Diagram);

3. Endet die CBC einen Antrag auf ein Duplikat an die ausländische Ausgabestelle mit einer Kopie der belgischen Identifikationsakte;

4. Die ursprüngliche ausstellende Stelle evaluiert die Beantragung und führt die notwendigen Kontrollen durch.

5. Die ursprüngliche ausstellende Stelle sendet das Duplikat an die Confédération Belge du Cheval (CBC):
-        entweder bei : PaardenPunt Vlaanderen, Belgicastraat 9/3, 1930 Zaventem;
-        oder bei der CWBC : Confédération Wallonie-Bruxelles du Cheval  rue des Champs Elysées 20, 5590 Ciney.
 
6. Wenn sie das Duplikat erhält, aktualisiert die CBC die HorseID-Datenbank und den Gesundheitsstatus des Equiden im Duplikat (6-monatige Sperre oder Ausschluss). Sie versieht ebenfalls Abschnitt 1 Teil C des Identifizierungsdokuments mit ihrem Stempel;

7. Die CBC sendet das Duplikat des Identifizierungsdokuments an den Halter.

 

B. Beantragung eines Duplikats für einen Equiden, der sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet und dessen ursprüngliches Identifizierungsdokument von einer ausstellenden belgischen Stelle ausgehändigt wurde.

 
B.1. Das ursprüngliche Dokument wurde von einer belgischen Zuchtorganisation ausgestellt.

Die Beantragung wird unmittelbar der betroffenen belgischen Zuchtorganisation übermittelt.
https://www.fasfc.be/animals/company-lists-and-approved-establishments
 

B.2. Die Beantragung eines Duplikats bezieht sich auf einen Equiden ohne festgestellte Herkunft

  1. Die Beantragung eines Duplikats wird an die CBC geschickt über info@horseid.be .

  2. Die CBC schickt dem Halter des Equiden eine Rechnung bezüglich der Verwaltungskosten der Kontrolle zu.

  3. Die CBC schickt dem Halter anschließend ein vom Tierarzt oder einer ermächtigten Person des Staates, in dem sich der Equide befindet, auszufüllendes Identifizierungsdokument auf elektronischem Weg zu.

  4. Das ausgefüllte Dokument wird vom Halter auf elektronischem Weg an die CBC zurückgeschickt.

  5. Wenn der Equide identifizierbar ist, stellt die CBC ein Duplikat mit dem Vermerk „Ausschluss aus der Nahrungsmittelkette “ aus, das

  • entweder an den Halter des Equiden

  • oder an die zuständige Behörde des Mitgliedstaates wird gesendet,

je nach den im Mitgliedstaat, der ein Duplikat erhalten möchte, geltenden Verfahren.