Landwirtschafts- und Baumaschinen müssen Emissionsgrenzwerten einhalten, wie normale PKW und LKW die Euro-Normen müssen einhalten.
Die Bezeichnung „mobile Maschinen und Geräte“ im Sinne der europäischen Verordnung deckt alle Fahrzeuge oder Geräte, die mit Benzin- oder Dieselmotoren ausgerüstet und nicht für den Transport von Personen oder Gütern ausgelegt sind (Landwirtschaftsmaschinen, Baumaschinen, Geräte für Forst- und Landwirtschaft, …).
Angesichts der Größe und der Diversität des Marktes sind Übergangsbestimmungen vorgesehen, insbesondere besteht ein Flexibilitätssystem.
Maschinenhersteller, die das Flexibilitätssystem in Anspruch nehmen möchten, können einen Antrag an die folgende Adresse richten:
www.manufacturer-offroad.be