Europäische Diplome (Richtlinie 2005/36/EG) 

Visum für die ständige Ausübung 

Europäische Berufsangehörige, die sich dauerhaft in Belgien niederlassen und ihren Beruf im Gesundheitswesen ausüben möchten, müssen zunächst die Anerkennung durch eine der Gemeinschaften beantragen. 

Nach der Anerkennung durch die Gemeinschaften erhalten Sie vom Föderalen Öffentlichen Dienst Volksgesundheit automatisch Ihr Visum, das Ihnen den Zugang zum Beruf ermöglicht. 

Vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen 

Europäische Berufsangehörige, die in einem anderen europäischen Mitgliedstaat niedergelassen sind und ihren Beruf in Belgien vorübergehend oder gelegentlich ausüben möchten, müssen beim FÖD Volksgesundheit eine Genehmigung beantragen. 

Der Antrag wird mit diesem Formular gestellt und muss über visa@health.fgov.be(Link sendet eine E-Mail) gesendet werden. 
 

Außereuropäische Diplome 

Visum für die ständige Ausübung (alle Berufe) 

 

  • Als Kinesiotherapeut, Pflegehilfskraft oder Angehöriger eines paramedizinischen Berufs1 müssen Sie außerdem eine Anerkennung vorweisen können. Sie können die Anerkennung bei einer der Gemeinschaften beantragen, und zwar bei den folgenden Dienststellen: 

Anschließend beantragen Sie Ihr Visum mit diesem Formular 

Zulassung zum Praktikum/Stipendium (vorübergehend) - ausländische Ärzte 

  • Sie sind normalerweise nicht berechtigt, Ihren Beruf in Belgien auszuüben 
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für maximal 2 Jahre zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Rahmen einer Fachausbildung zugelassen werden 
  • Gehen Sie wie folgt vor.