Der strategische Ansatz „SAICM“ besteht aus nicht bindenden politischen Rahmenbedingungen, die für ein dauerhaft sachgerechtes Chemikalienmanagement sorgen sollen. Ziel ist es, die Herstellung und Verwendung von Chemikalien bis 2020 zu verbessern und somit ihre schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein Minimum zu reduzieren. 


Beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im Jahr 2002 haben die anwesenden Staatsoberhäupter ein „2020“-Ziel für ein sachgerechtes Chemikalienmanagement auf internationaler Ebene angenommen. Außerdem haben sie um die Ausarbeitung eines strategischen Ansatzes gebeten und verschiedene internationale Organisationen einschließlich des Umweltprogramms der Vereinten Nationen und andere für Chemikalien zuständige Organisationen eingeladen, eng in dieser Angelegenheit zusammenzuarbeiten.

Am 6. Februar 2006 wurde bei der Ersten Internationalen Konferenz zum Chemikalienmanagement (International Conference on Chemicals Management – ICCM1) in Dubai der strategische Ansatz SAICM verabschiedet und beschlossen, ihn bei den Sitzungen von 2009 (ICCM2), 2012 (ICMM3), 2015 (ICCM4) und 2020 (ICCM5) zu überarbeiten.

Der SAICM ist durch seinen multisektoralen Charakter (Landwirtschaft, Umwelt, Gesundheit, Industrie, Arbeit, Wissenschaft,...) und die zahlreichen teilnehmenden Parteien (Konsumenten, Arbeitgeber, Landwirte, Gesetzgeber, Forscher, Arbeiter,...) ein ganz besonderer Ansatz. Außerdem ist der SAICM der einzige weltweite Mechanismus für landwirtschaftliche und industrielle Chemikalien, die während ihrer gesamten Lebensdauer Anlass zur Sorge bereiten.

Der SAICM beinhaltet:
- Risikoverminderung
- Kenntnisse
- Informationsverbreitung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit
- Regierungsführung
- Kapazitätsaufbau
- technische Hilfe
und illegalen, internationalen Handel

Der Ansatz verweist auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer und die internationalen Probleme, die nicht von den Konventionen der Vereinten Nationen über Chemikalien und Abfall gedeckt werden. Dazu gehören: 
- das Rotterdamer Übereinkommen über den Informationsaustausch in Bezug auf den Transport verschiedener gefährlicher Chemikalien und Pestizide
- das Stockholmer POP-Übereinkommen
- das Minamata-Übereinkommen über Quecksilber
- und das Basler Übereinkommen über die Kontrolle grenzüberschreitender Bewegungen von gefährlichem Abfall und dessen Entsorgung

In dieser Hinsicht ist es für Belgien wichtig, dieses Verfahren zu verfolgen und aktiv daran mitzuarbeiten. 

Die REACH-Verordnung über die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien sowie die GHS-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sind Beispiele europäischer Verordnungen, die für den Beitrag der Europäischen Union an der Umsetzung des SAICM eingeführt wurden. 

Die REACH-Verordnung trägt zur Umsetzung des strategischen Ansatzes und des 2020-Ziels von Johannesburg bei.  Sie zielt auf Informationssammlung über Chemikalien, die Risikoeindämmung von Chemikalien und die Ersetzung von Gefahrstoffen ab. Außerdem fordert sie die Unternehmen, die Chemikalien verwenden oder verkaufen, dazu auf, den betroffenen Parteien Informationen über diese Produkte und ihre Auswirkungen zur Verfügung zu stellen. Diese Anforderungen stärken die Ziele des SAICM.

Die GHS-Verordnung stellt gemeinsame europäische Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische auf und nimmt die internationalen Kriterien des weltweit harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) im europäischen Recht auf. Die Verordnung steht demnach im Einklang mit den allgemeinen Zielen des SAICM.

Der vollständige Text des SAICM ist auf der Webseite des SAICM abrufbar. Im Anhang dieses Textes befindet sich ein weltweiter Aktionsplan mit einer nicht erschöpfenden Liste möglicher Aktionen für das Erreichen des allgemeinen 2020-Ziels.

Der sachgerechte Umgang mit Chemikalien und Abfällen bleibt nach 2020 natürlich immer noch eine wichtige Angelegenheit. Die Art und Weise, wie dieser Umgang langfristig (nach 2020) aussehen soll, müsste 2015 bei der vierten ICCM besprochen werden.