Die Regionen bieten zahlreiche finanzielle Anreize, um Privatpersonen und Unternehmen bei der Entscheidung für weniger umweltschädliche Autos mit niedrigem CO2-Ausstoß zu unterstützen.
Anreize für Privatpersonen
In der flämischen Regionberücksichtigen die Verkehrssteuern und die Zulassungskosten die Emission an CO2 und Schadstoffen. Niedrige Emissionen drücken sich in niedrigen Steuern aus.
In der flämischen Region wird eine Prämie für die Installation eines Partikelfilters bei einem Dieselfahrzeug der Norm EURO 3 oder 4 gewährt. Dieser Filter muss "halb geschlossen" sein.
In der wallonischen Region, beruht der Eco-Bonus/Malus auf dem CO2-Ausstoß. Er wird bei der Zulassung angewendet und zur Zulassungssteuer hinzu gerechnet.
Der Föderalstaat gewährt eine Steuerermäßigung beim Kauf eines elektrischen Motorrads, Tribikes oder Quadbikes.
Für alle weiteren Informationen:
Contact Center bei FÖD Finanzen - 02/57 257 57
Anreize für Unternehmen
Die finanziellen Anreize für Unternehmen hängen von den CO2-Emissionen der Fahrzeuge ab und betreffen:
- Abzugsfähigkeit beim Kauf eines Neuwagens;
- Vorteile jeder Art;
- Solidaritätsabgabe für Autos, die für private Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
1. Abzugsfähigkeit beim Kauf eines Neuwagens
Beim Kauf eines neuen Firmenwagens können die Kosten neben den Kraftstoffkosten in Abhängigkeit von der CO2-Emission abgezogen werden.
CO2-Emission | Abzugsfähigkeit | |
---|---|---|
0 g | 120% | |
Diesel | Benzin | |
100% | ||
61 - 105 g | 61 - 105 g | 90% |
106 - 115 g | 106 - 125 g | 80% |
116 - 145 g | 126 - 155 g | 75% |
146 - 170 g | 156 - 180 g | 70% |
171 - 195 g | 181 - 205 g | 60% |
> 195 g | > 205 g | 50% |
Für alle weiteren Informationen:
Contact Center bei FÖD Finanzen - 02/57 257 57
2. Natürlicher Vorteil
Ein Firmenwagen stellt einen sogenannten natürlichen Vorteil dar und wird bei der Steuerberechnung des Arbeitnehmers berücksichtig.
Dieser natürliche Vorteil wird auf Grundlage des CO2-Ausstoßes des Autos, der Kraftstoffart, des Kaufpreises und des Alters berechnet.
Für alle weiteren Informationen:
Sie können sich auch an den Contact Center bei FÖD Finanzen - 02/57 257 57 wenden.
3. Solidaritätsabgabe für Autos, die für private Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
Der Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer direkt oder indirekt ein Auto zur Verfügung stellt, das nicht streng den Berufszwecken dient, muss einen Solidaritätsbeitrag zahlen.