Europa mit höheren Anforderungen beim Infport/Export gefährlicher Chemikalien als die internationale Gemeinschaft 

Die chemische Industrie Europas ist einer der größten Produzenten von Chemikalien weltweit. Bestimmte Produkte, die für den Export und die Verwendung in anderen Ländern bestimmt sind, sind innerhalb der Europäischen verboten oder streng reglementiert.

Für die Importländer und insbesondere für die Entwicklungsländer, die nicht über die Möglichkeiten verfügen, um das vollkommen sichere Management der chemischen Produkte zu gewährleisten, ist es wichtig zu wissen, wie diese gefährlichen Produkte sicher gelagert, transportiert, verwendet und entsorgt werden müssen.


Die Verordnung (EG) Nr. 649/2012 vom 17. Juni 2008 – gemeinhin "PIC-Verordnung" genannt - ist die jüngste einer Reihe von Maßnahmen, die zwecks Lösung dieses Problems ergriffen worden sind. Diese Verordnung ist seit dem 1. März 2014 in Kraft getreten.

Eine strengere Verordnung als das internationale Übereinkommen

Die PIC-Verordnung übernimmt in der Europäischen Gemeinschaft
1° die internationalen Verpflichtungen im Rahmen des Rotterdamer Übereinkommens("Exportnotifizierungsverfahren" und "PIC-Verfahren"),
2° aber auch eine der Anforderungen der Stockholmer Konvention über POP- (langlebige organische Schadstoffe), die den Export der chemischen Produkte, die sie auflistet, verbietet.
 
Diese Verordnung geht einen Schritt weiter, indem sie ein höheres Niveau des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt garantiert:
• ihr Anwendungsbereichist breiter: sie umfasst alle chemischen Produkte, die auf Ebene der Europäischen Union verboten oder streng reglementiert sind (und nicht nur die gefährlichen Produkte in Anhang III zum Rotterdamer Übereinkommen); 
• ihre Anforderungeninsbesondere hinsichtlich der Exportnotifizierung und der ausdrücklichen Zustimmung werden auf alle Länder erweitert und erstreckt sich nicht nur auf die Parteien des Übereinkommens.