Die Europäische Union (EU) hat 2011 eine Strategie zum Schutz und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt in Europa bis 2020 verabschiedet. Diese Strategie enthält sechs Ziele, welche die wichtigsten Faktoren für den Verlust an biologischer Vielfalt abdecken und die es ermöglichen werden, die größten Belastungen der Natur zu verringern.


Zusammenfassung
Diese Strategie hat zum Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosysteme in der Europäischen Union (EU) bis 2020 umzukehren. Zu diesem Zweck definiert sie sechs vorrangige Ziele.
Die Biodiversitätsstrategie ist integraler Bestandteil der Strategie Europa 2020 und insbesondere der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“. Sie hat sich stark am Strategieplan 2011-2020 der Biodiversitätskonvention ausgerichtet.
Die Strategie wird den beiden Verpflichtungen gerecht, die von den Staats- und Regierungschefs der EU im März 2010 eingegangen wurden, nämlich das Aufhalten des Verlusts an biologischer Vielfalt bis 2020 und Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der damit zusammenhängenden Ökosystemdienstleistungen bis 2050.


Sechs vorrangige Ziele

Ziel 1: Erhaltung und Wiederherstellung der Natur
Die EU muss für eine bessere Umsetzung der „Vogelschutz-“ und der „Habitat-Richtlinie“ sorgen. Um das erste Einzelziel dieser Strategie zu verwirklichen, müssen die Mitgliedstaaten die bestehenden Rechtsvorschriften besser anwenden. Somit müssen sie vor allem darauf achten, dass die Natura-2000-Gebiete besser bewirtschaftet und wiederhergestellt werden und die erforderlichen Mittel dafür bereitstellen. Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, den Verlust an biologischer Vielfalt einzudämmen und die Wiederherstellung der Biodiversität bis 2020 zu ermöglichen.

Ziel 2: Erhaltung und Verbesserung der Ökosysteme und ihrer Dienste
Die Einbeziehung grüner Infrastrukturen, die Wiederherstellung von mindestens 15 % der verschlechterten Ökosysteme bis 2020 und die Entwicklung einer Initiative zur Vermeidung von Nettoverlusten für die Ökosysteme bis 2015 werden die wichtigsten Maßnahmen sein, um die Ökosystemdienstleistungen zu erhalten und zu verbessern (zum Beispiel die Bestäubung der Pflanzenkulturen durch Bienen).

Ziel 3: Sicherstellung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft
Die Instrumente der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) müssen dazu beitragen, dass bis 2020 möglichst viele landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grünland, Anbauflächen und Dauerkulturen) unter biodiversitätsbezogene Maßnahmen einbezogen werden.

Bis 2020 werden Waldbewirtschaftungspläne oder gleichwertige Instrumente für alle staatlichen Wälder und für Waldbesitz eingeführt, der über eine bestimmte Größe hinausgeht. Diese müssen eine nachhaltige Waldbewirtschaftung gewährleisten, um Mittel im Rahmen der EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums zu erhalten.

Die Maßnahmen zur Sicherstellung einer nachhaltigen Bewirtschaftung in diesen beiden Sektoren müssen auch zum Erreichen der Einzelziele 1 und 2 der Strategie beitragen.

Ziel 4: Sicherstellung einer nachhaltigen Nutzung der Fischressourcen
Die Maßnahmen, die im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik verabschiedet wurden, müssen das Erreichen eines höchstmöglichen Dauerertrags (MSY - Maximum Sustainable Yield) bis 2015 ermöglichen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir ein für gesunde Bestände indikatives Populationsalter mit entsprechender Größenverteilung erreichen. Durch eine Fischereiwirtschaft, die keine wesentlichen nachteiligen Folgen für andere Bestände, Arten und Ökosysteme hat, wird es möglich sein, bis 2020 das Ziel eines guten Umweltzustands zu erreichen, wie es in der „Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie“ festgeschrieben ist.

Ziel 5: Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten
Mit Ausnahme der Vorschriften für die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur gibt es derzeit keine gezielte und umfassende EU-Regelung zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder (exotischer) Arten. Diese Arten stellen jedoch eine echte Bedrohung für die Biodiversität in Europa dar. Sie müssen daher ermittelt, isoliert oder getilgt werden. Darüber hinaus müssen die Einschleppungswege überwacht werden, um die Einführung neuer Arten zu verhindern. Zu diesem Zweck wird die Kommission die politischen Lücken bei der Bekämpfung der invasiven gebietsfremden Arten mit einem speziell entwickelten Legislativinstrument schließen.

Ziel 6: Bewältigung der weltweiten Biodiversitätskrise
Die EU muss ihren Beitrag zur Vermeidung des globalen Biodiversitätsverlustes erhöhen. Dabei muss sie den Verpflichtungen Rechnung tragen, die auf der zehnten Konferenz der Vertragspartien (Conference of the Parties, CoP10) zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt beschlossen wurden, die 2010 in Nagoya stattgefunden hat.