Am 31. Mai 2007 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über die Organspende und -transplantation. Sie schlägt einen doppelten Ansatz vor:

  • einen Plan zur Förderung einer aktiven Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten,
  • ein Rechtsinstrument mit den grundlegenden Qualitäts- und Sicherheitsprinzipien.

Daher wurde am 8. Dezember 2008 ein Aktionsplan 2009-2015 von der Europäischen Kommission verabschiedet. Er umfasst 10 Schwerpunktmaßnahmen, die darauf abzielen, die gemeinsamen Initiativen zu fördern und die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern.

Als wichtigstes Element für die Optimierung der Organspende sieht der Aktionsplan zum Beispiel die Anwesenheit eines Verantwortlichen für die Organspende (lokale Koordinatoren) an, dessen Hauptaufgabe es ist, ein System für die Erfassung von potenziellen Spendern zu entwickeln. Der Plan sieht also die schrittweise Einführung einer lokalen Spendenkoordinierungsfunktion in allen Krankenhäusern, in denen eine Organspende möglich ist, vor.

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